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für diese Zeit sehr beträchtliche Summe, geschätzt. Zugleich suchte Rudolfden Einfluß Bern's auf die benachbarten Gegenden so fast als möglichzu beschränken, und man konnte sich nicht verbergen, daß auf seine Ge-wogenheit nicht sehr zu bauen sei. Darum suchte man sich, da Philippvon Savoyen, wie es scheint, eben so treu dem wörtlichen Inhalte desVertrags nachlebte als die Berner, und die letztem, da sie dem römischenKönige huldigten, des Schirmes wieder entließ*), durch andere Ver-bindungen zu stärken. Am 16. Juni 1275 schloffen der Schultheiß Petervon Krambnrg, der Rath und die Gemeinde von Bern mit dem Vor-steher und der Einwohnergemeinde des Haslithals **) einen Bund zurgegenseitigen Vertheidigung, in dem von beiden Seiten Niemand alsKaiser und Reich vorbehalten wurde ***). Ende Oktobers beehrte KönigRudolf Bern selbst mit seinem Besuche, und brachte daselbst mit Walthervon Eschenbach einen Tausch einiger Wiesen bei Jnterlacken zu Stande 1).Vier Jahre später kam die erste Verbindung mit Viel zu Stande, wozuman mit dem Ritter Richard Meyer von Viel, dem Rathe und derGemeinde daselbst auf eine Dauer von fünf Jahren übereinkam. StreitigeAngelegenheiten sollten durch Zusammenkünfte zu Frienisberg Ist) beseitigtwerden. Von Seite Biel's behielt man sich außer dem Reiche noch denBischof von Basel und das Kapitel daselbst vor ststst). Auch die langenFehden mit dem Freiherrn Heinrich von Signau nahmen endlich einfriedliches, ja sogar freundschaftliches Ende I. Solche Verbindungenschienen um so nothwendiger, als König Rudolf im Jahre 1277 denGrafen Eberhard von Kyburg zwang, ihm seine Rechte auf die StadtFreiburg um die äußerst mäßige Summe von 3000 Mark Silbers abzu-treten H, und solchergestalt die alte Bundsgenossin, die Herrschaft einesHauses, welches sich mit Bern befreunden zu wollen schien, mit derjeni-gen vertauschte, von welcher am wenigsten Gutes zu erwarten war.Indessen hatte Bern unter den Schultheißen Peter von Kramburg und
*) Sowohl die Stadtchroniken als Guichenon haben für die Entledtgungdes Savoyischen Schirmes abenthcucrltche Ursachen gesucht, wahrenddas natürliche Ende desselben schon in dem Vertrage selbst angegebenwar. Der Bund mit Hasli von 1275, worin Niemand mehr als Kaiserund Reich vorbehalten wird, scheint hier entscheidend.
**) No» lviinister ct Lommunilss liominulN vsllig äe Hsselc.
***) Urk. im Archiv und im Soloth. Wochenbl. Jahrg. 1827, S. 425.st) Urk. Bern den 30. Okt. 1275.
stst) ^uroram.
ststst) Urk. im Archiv, Sept. 127s, im Soloth. Wochenbl. Jahrg. 1828 ,S. 624.
') Urk. Freitag vor Mittefastcn 1277. Soloth. Wochenbl. 1826, S. 347.
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