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seinen Stolz, seinen Ehrgeiz und seinen Sinn für unbeschränkte Gewalt.Aber auch am Fuße der Alpen machte die Nachricht von dem Tode desalten Königs und den mancherlei Ansprüchen Herzog Albrechts einentiefen Eindruck. Wie bei dem herannahenden Ungewitter der Kluge sichnach einem sichern Obdache umsieht, so suchte man sich in der bedenklichenZeit durch Bündnisse und Verträge aller Art wider die Gefahr, die vondem Habsburg-österreichischen Hause her drohte, zu starken. Kaum siebenWochen nach dem Tode König Rudolfs Anfangs August 1291 tratendie Männer des Thales Uri, die Gemeinde des Thales Schwyz unddiejenige von Unterwalden zusammen, um die alten Bünde zu erneuern *).
Fast um dieselbe Zeit suchte Bern wieder um den Schirm des
Grafen von Savoyen an. Mitte August stellte Amadeus eine Urkunde
aus, laut welcher er Bern unter den nämlichen Bedingungen in seinen
Schutz aufnahm, die ihr vor 23 Jahren Graf Philipp bewilligt hatte.
Als billige Entschädigung für das, was Bern zum Theil um seiner SacheWillen gelitten hatte, versprach er der Stadt Bern 2000 Pfunde Lau-sanner Geld und setzte dafür zwanzig der angesehensten Edelleute derWaadt, je für 100 Pfunde, zu Bürgen ein**). Der nämliche GrafAmadeus hatte es nicht unter seiner Würde erachtet, lebenslänglicherSchultheiß in Petterlingen zu werden, wie es auch seine Vorfahrengewesen waren ***). Etwas später schloß Bischof Rudolf von Konstanz,der Vormund des jungen Hartmanns von Kyburg, einen Vertrag mitdem Grafen Amadeus von Savoyen, in Folge dessen das Haus Kyburgdem Grafen von Savoyen nach Kräften behülflich sein sollte, die SchlösserLaupen und Gümminen, deren sich König Rudolf bemächtigt hatte, wiederan sich zu bringen, zugleich aber auch versprach, allen Angehörigen desGrafen, vorzüglich aber der Stadt Bern und ihren Bürgern, mit Rathund That beizustehen 1).
Graf Amadeus von Savoyen, der neue Schirmherr von Bern, warder zweite Sohn Thomas II., Grafen von Flandern und Hennegau,eines ältern Bruders des Grafen Philipp, der aber vor ihrem gemein-schaftlichen Vater, dem Grafen Thomas I-, abgestorben war und des-halb nach den damaligen Begriffen das Recht der Nachfolge nicht aufseine Kinder übertragen konnte, und der Beatrir Fiesko von La-
*) Urk. abgcdr. im Sol. Wochcnbl. 1828, S. 417.
**) Diese Schirmurkunde, welche zu Petterlingen am Donnerstag vor derHimmelfahrt Mariä 1291 datirt ist, stehe Soloth. Wochenbl. Zahrg.1828, S. 532 u. 554.
***) llrk. sxuä dturetuin äie dlercuiü in sssuinptioiiis Le-Nre HÜLiiso mense
1291. Soloth. Wochenbl. 1828, S. 533.ch) Urk. abgebt, im Soloth. Wochenbl. Zahrg. 1828/ S. 417.