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Streitenden abgab. Am 3. Februar 1333 kam derselbe endlich zwischendem Grafen Eberhard von Kyburg, Landgrafen von Burgund und derStadt Bern zu Stande. Beide Partheien sprachen sich um den einandergegenseitig zugefügten Schaden los. Nur allein wegen der Gefangenenwollte man den Ausspruch der Königin abwarten, worauf dann Jedergegen Erstattung der Unkosten losgelassen werden sollte. Forderungen,welche Bern an den Grafen zu machen bätte, sollten durch Schiedgerichtebeseitigt werden. Zwischen diesen Städten, ihren Bürgern, Helfernund Eidgenossen sollte Frieden sein. Wenn Graf Aymo von Savoyensich weigere, dieser Verhandlung beizutreten und die Freiburgcr angreifenwolle, so sollten ihm die Bcrner nicht helfen. Uebrigens verpflichtetesich Freiburg, die dem Grasen Aymo gehörenden Gefangenen, unter Bürg-schaft sich allfällig wieder zu stellen, bis auf Sonntag nach der nächst-kommenden alten Fastnacht loszulassen, und wenn der Graf aus denihm hierüber durch Bern gegebenen Bericht sich bis dahin schriftlich zurAnnahme dieses Vertrags erklärte, so sollte alle Bürgschaft aufgehobensein. Bern machte sich anheischig, alle Gefangenen an Freiburg zurückzu geben, dcßgleichen Freiburg an Bern, insbesondere Konraden denSenn, Johann von Buchsee, Diener des Grafen Peter von Aarberg,die Gefangenen von Murten und Laupen, und mit Namen Rudolfen vonLindenach. Wegen des Kummers, der Kosten und Mühe aber, welchedie Freiburger mit diesen Gefangenen gehabt, mußten ihnen die Berner1600 Pfund Bernmünze bezahlen*). Am nämlichen Tage bekräftigteder Graf von Kyburg die Verheißungen der Königin Agnes insofern sieihn betrafen **).
Auch dem großen Landfrieden trat Bern bei, den die Herzoge vonOesterreich, Dienstag vor Mariä Magdalenen (17. Juli) 1333, für ihrevordem Erblande im Aargau, Thurgau, Sundgau, Elsaß und Breisgaunebst den darin gelegenen Städten, unter denen Freiburg in Uechtlandzuerst genannt ist, die Grafen Rudolf von Nidau, Heinrich von Fürsten-berg und Eberhard von Kyburg mit den Städten Basel, Zürich, Kon-stanz, St. Gallen, Bern und Solvthurn schlössen. Im Umfang diesesLandfriedens waren das ganze österreichische Erbland in Elsaß undSchwaben, RHLtien diesseits der Alpen, des Gotthards Gebirge, von daan bis an den obern See oder Thunersee, bis gegen Laubek, Greierz,Vivis; Ochtisee (Murtensce), Grandson, Welschneuenburg und über dasGebirge bis Mümpelgard und Mühlhausen. Dieser Bund sollte bisMartini und von da an fünf Jahre dauern. Im Uebrigen war er nach
*) Urk. zu Thun vom St. Blasiustage lass.
'*) Urk, zu Thun mornds nach unserer Frauen Lichtmcsse.