Landleute von Hasle der Stadt Bern die schriftliche Zusicherung, da die-selbe ihnen vergönnt habe, bei ihren alten Rechten und Gewohnheiten ander Steuer zu bleiben, und sich jährlich mit 50 Pfund Pfennigen zubegnügen, so geloben sie, diese Steuer jährlich auf St. Martinsmesse aus-zurichten. Bern behielt, nebst der Befugniß, das Amt und das Gerichtvon Hasle nach seinem Willen mit einem der Landleute zu besetzen, seineandern daselbst besitzenden Rechte vor, nebst der Verpflichtung, daß dieHaslcr zu seinen Reisen verbunden sein sollten, wie sie es von Alters hergegen ihre Herrschaft gewesen waren. Diese Reichsstener von 50 PfundPfennigen zahlten die Haslcr bis zum Umstürze der alten Ordnung derDinge im Jahre 1798 *).
Am Tage nach St. Gallentag (17. Nov.) desselben Jahres wurdendie Bruder Rudolf und Johann von Weissenburg mit ihren Leuten, Gü-tern und Burgen im Simmenthale von der Kander hinein bis zur nächst-folgenden Weihnacht und von da an 10 Jahre in den Schirm der StadtBern genommen, wofür sie ihrerseits versprachen, mit ihren Leuten undFesten von Simmenthal derselben behülflich zu sein, so oft sie dazu auf-gefordert werden; und zum Zeichen dieser Verbindung wurden die Schlüsselder Burg Wimmis an der Kreuzgasse aufgehängt **). Bald nach diesemsahen sie sich auch genöthigt, dem Kloster Jnterlaken die alte HerrschaftUntersten zu verkaufen, welche Bern auch eben so in seinen Schirm auf-nahm. Auf solche Weist erwarb diese Stadt im Laufe des Jahres 1334die Oberherrschaft über das kräftige Volk der Hasler und die Freundschaftder mächtigen Herren von Weissenburg.
LV Kapitel.
Von der Erwerbung von Hasle bis zur Schlacht von Laupen.
1334 — 1339 .
Während diese Begebenheiten sich im Oberlande zutrugen, erneuerteBern den seit alten Zeiten bestehenden Bund mit Murten. Für Bernhandelte der Schultheiß Philipp von Kien, für Murten Schultheiß Her-mann von Crissier, Beide Ritter. Auch mit dem Grafen Hugo vonBuchegg erneuerte man die vom Vater ererbte Freundschaft. Sam-stags vor der alten Fastnacht 1335 gelobte Graf Hugo, mit seinenBurgen Buchegg und Balm nebst der alten Signan und den dazu gehö-rigen Leuten und Gütern behalfen und berathen zu sein, so lange er lebe;
') Urk. Soloth. Wochcnbl. Jahrg. 1829 , S. sss u. s. w.
**) Urk. morndest nach St. Gallen 1334 .