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Lander die Unterwerfung unruhiger Edelleute vollendet, wendete er seineMacht drohend gegen Zürich. Da suchte Brun, voll Sorgen über dasherannahende Ungewitter, die Freundschaft der Eidgenossen. Ende Aprilskamen die Abgeordneten von Uri, Schwyz, Unterwalden und Luzern nachZürich, und schlössen mit dieser alten Reichsstadt am Walburgistage An-fangs Mai ein Bündniß folgenden Inhalts ab. Die Parteien versprachensich einander gegenseitig wider Jedermann beizustehen vom Ursprünge derAare auf der Grimscl, die Aare bei Hasle und Bern vorbei, hinab biszu ihrem Einflüsse in den Rhein, den Rhein hinauf bis zum Einflüsse derThür, die Thür hinauf bis an ihre Quelle, von da durch Churwalchenhinauf bis an die Feste von Ringgenberg, von dieser hinüber jenseits desGotthard hin bis aus den Platifer, von da auf den Toisel, und wiederhinüber an die Grimsel. Mahnung und Hülfsleistung war, wie in denfrüheren Bünden, auf eigene Kosten verabredet. In dringender Noth undbei unvermuthetcn Angriffen war man verbunden, einander nngemahntzuzuziehen. Handelte es sich aber um einen förmlichen Feldzug oder eineBelagerung, so sollte man sich darüber unverzüglich im Kloster Einsiedelnberathen. Dem mahnenden Theile kam es zu, die Kosten der Belagerungzu tragen. Streitigkeiten zwischen Zürich und den sämmtlichen Eidgenossenoder einer der Waldstätte insbesondere sollten zu Einsiedeln durch Schieds-gerichte beseitigt werden. Den Schuldner mußte man vor seinem heimath-lichen Richter suchen. Sämmtliche Städte und Länder blieben frei, nachBelieben andere Verbindungen mit Herren oder Städten einzugehen, dochmit Vorbehalt dieses ewigen Bundes. Dem Bürgermeister, den Räthen,Zünften und Bürgern von Zürich wurde die gegenwärtige Verfassungförmlich gewährleistet. Uebrigens behielten sich Zürich, Uri, Schwyz undUnterwalden Kaiser und Reich und ihre älteren Bünde, Luzern aber dieHerzoge von Oesterreich vor. Endlich sollte jede Stadt, jedes Land, jedesDorf und jeder Hof, die in diesem Bunde begriffen, bei ihren Gerichten,Freiheiten, Handfesten, Rechten und guten Gewohnheiten geschirmt wer-den. Alle 10 Jahre sollte der Bund Anfangs Mai erneuert, und vonallen denjenigen beschworen werden, die das 16. Jahr ihres Alters zu-rückgelegt hätten *).
Bei dieser Spannung Zürich's mit dem Hause Oesterreich war dieengere Verbindung dieser Stadt mit den Eidgenossen wohl nicht geeignet,das herzogliche Haus zu versöhnen. Herzog Albrecht war AnfangsAugust im Aargau angekommen, vergebens suchte Zürich den Weg derAusgleichung einzuschlagen. Da wendete es sich an Karl IV., derseine Vermittlung versprach und mahnte die Waldstätte, welche am
) TschUdi Ȋ 1351.