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I. Band.
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pflichteten flch gleichfalls gegen den Herzog, ihre alten Verpflichtungenzu erfüllen. Die Eidgenossen versprachen sich, fürbaß hin (fortan) nichtmehr mit österreichischen Städten, Landern und Leuten zu verbinden.Ucbrigens wurden alle alten Bünde, Freiheiten, Herkommen und Rechtevorbehalten. Graf Johann von Habsburg sollte auf Urfehde losgelassenwerden, das Vergangene vergessen sein. Alle Parteien bekräftigten denVertrag, dessen Bedingung sich die Eidgenossen sogleich zu erfüllen an-schickten.

Dieses war die Lage der Dinge in der Schweiz, als im Winterdes Jahres 1353 auch Bern veranlaßt wurde, sich, wo nicht durch un-mittelbare Verbindung mit sämmtlichen Eidgenossen, doch mittelbar durchein ewiges Bündniß mit den drei Waldstätten dem merkwürdigen Vereineanzuschließen, der sich am Fuße der Alpen in einem entlegenen Theiledes Reichs zu einem ganz andern Leben, als man sonst in Deutschlandgewohnt war, zu gestalten schien. Die Frage aber, ob man sich derdurch die Ereignisse der Jahre 1351 und 1352 rasch herbeigeführten undausgedehnten Eidgenossenschaft anreihen, oder selbstständigcr und ab-geschlossener auf dem bisher befolgten Pfade weiter schreiten wolle, warfür Bern von der höchsten Wichtigkeit. Seit dem Untergänge des hohen-staufischen Kaiserhauses waren Glanz, Ansehen und Macht der deut-schen und römischen Krone tief von ihrem alten Standpunkte herab-gesunken, allein dasjenige, was von der Gewalt des ReichSoberhauptsverloren gegangen, war nicht der städtischen oder Bürgerfreiheit zumGewinn geworden. Vielmehr hatte sich die rasch und kräftig empor-strebende Fürstenmacht eben sowohl auf Kosten der letztem als des kaiser-lichen Ansehens erweitert. Im übrigen Deutschland hatte sich der größteTheil des Volks, nach harten Kämpfen auch der widerstrebende Adel,ja die meisten Städte, welche sich durch allzukühne Unternehmungen anGeld und Bevölkerung geschwächt, klugen und mächtigen Landesherrenunterworfen, welche im Innern ihrer Länder fast alle Vorrechte der ober-herrlichen Gewalt an sich brachten. Nur hier in den helvetischen Gauenschienen die öffentlichen Angelegenheiten eine ganz entgegengesetzte Rich-tung nehmen zu wollen. Hier hatte es nämlich das Aussehen, als obein Verein, kleiner in freisinnigen Formen gestalteter Staaten, die denReichsverband noch als eine Schutzwehre ihrer Unabhängigkeit betrach-teten, der Fürstenmacht, die hier besonders durch Oesterreich dargestelltwurde, Trotz bieten, und ihr gegenüber einen freisinnigen Staatenbundunter kaiserlicher Hoheit aufstellen wolle, der in ganz Deutschland, selbstdie Hanse nicht ausgenommen, nichts Aehnliches hatte. Zwei Bunds-genoffenschaften standen jetzt einander gegenüber. In der mittleren undöstlichen Schweiz diejenige der Waldstücke und Zürich's; in der westlichen