Band 
I. Band.
Seite
223
JPEG-Download
 

223

des Burgunderkrieges Hinblicke, vielleicht für die späteren VerhältnisseEuropa's war der 8. März, an welchem nach einiger Unterhandlung zuLuzern das ewige Bündniß Bern's mit den drei Waldstätten zu Standekam, ein höchst gewichtiger Tag.

Sehr merkwürdig bleibt es, daß an diesem Tage Bern nicht un-mittelbar mit allen den Städten und Ländern, welche sich in der letztenZeit mit den Waldstätten verbunden hatten, sondern geradewegs nur mitdiesen selbst, und dann mittelbar durch sie zu den andern in nähere Be-ziehung trat. In dem geschlossenen Vertrage aber versprachen sich derSchultheiß, die Räthe, die Zweihundert und die Bürger der Stadt Bernim Uechtlande einerseits, und die Landammänner und Landleute zu Uri,Schwyz und Unterwalden andererseits, einander mit Leib und Gut wideralle und jegliche Feinde zu schützen und beizustehen. Erlitt nun ein Orteinen Angriff oder eine Beschädigung an Leuten oder Gütern, so mochteer die Verbündeten zu Hülfe mahnen. Alsobald sollten die Gemahntenihre Botschaft in das Kienholz schicken, wo man auf's Schleunigste be-rathen würde, wie dem Mahnenden auf die beste und förderlichste Weisezu helfen sei. Wenn die drei Waldstätte der Stadt Bern über den Brünigzu Hülfe zögen, so geschah es bis nach Unterseen auf eigene Kosten. Vonda an und bis sie auf dem Rückmärsche wieder in Untersten eingetroffenwaren, mußten die Berner jedem Krieger einen Turngroschcn täglicheLöhnung geben. Auf dem nämlichen Fuße wurden die Berner, wenn sieden Waldstätten Hülfe leisteten, von Unterseen an bezahlt. Unternahmenaber die Bundsgenossen einen gemeinschaftlichen Feldzug oder eine Bela-gerung, so hatte keiner gegen den andern einige Ansprachen um Entschä-digung, sondern jeder derselben stand auf eigene Kosten da. Wenn dieBerner ihre Feinde in den oberen Gegenden angriffen und die Waldstättemahnten, so versprachen die letzteren gleichfalls, denselben Feinden ohneder Berner Entgelt so vielen Abbruch zu thun, als möglich. Eben sowar es gehalten, wenn die Waldstätte einen Feind angriffen und dieBerner mahnten. Auch wenn ein Zug gegen Aargau gemacht werdenmüßte, war man gegenseitig zu keinen Kosten verbunden. Hatte einerder verbündeten Orte eine Belagerung auszuhalten, so trug er die Kostender deßhalb nöthigen Werkzeuge und Werkleute allein. Ferner verbandsich Bern, wenn die von Zürich oder Luzern ihre Eidgenossen der dreiWaldstätte mahnten, diese jenen zu Hülfe ziehen wollten, und auch dieBerner zu einem Zuzuge mahnten, in eigenen Kosten hinzuziehen, wo dieWaldstätte hinzogen. Eben so wenig waren die Berner zu einer Kosten-vergütung verpflichtet, wenn die Züricher oder Luzerner ihnen mit denEidgenossen zu Hülfe kämen. Wurden die von Bern von allen drei Ortenoder von einem insbesondere zum Zuzuge gemahnt, so sollte derselbe ohne