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I. Band.
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in Thätigkeit gewesen, so daß das Banner, den Begriffen der unruhigenJugend von Bern zufolge, wie eine Wöchnerin zu Hause blieb. DieReiterei bestand in diesem Zeitraume wohl noch beinahe ausschließlich ausdem in Bern und der Umgegend angesessenen, mit der Stadt verbürgertcnAdel. Sie war aber nicht zahlreich genug, um in großen Schlachten einentscheidendes Gewicht zu haben. Im kleinen Kriege hingegen leistetendie Reisigen oder der Roßbanner, wie man sie nannte, ausgezeichneteDienste. Die Pflicht, sich auf eigene Kosten mit Waffen und Rüstungzu versehen, gehörte zu der Dienstpflicht des waffenfähigen Mannes. ZurRüstung gehörten der Harnisch und der Eisenhut als Kopfbedeckung, inGestalt eines halbkugelförmigen Kopfes mit breitem Schirme; zu denAngriffswaffen der Spieß, die Hellebarde und das Schwert; Feuerge-wehre scheinen bei den Berneru in diesem Zeitraume, ungeachtet man mitBestimmtheit weiß, daß die Handbüchsc in den letzten Jahrzehenden des14. Jahrhunderts in einigen Theilen der Eidgenossenschaft gebraucht wurde,nicht üblich gewesen zu sein. Den Vennern war die sogenannte Harnisch-schau, die wenigstens jährliche Musterung der Waffen und Rüstungen,übertragen. Jedes Mitglied der Zweihundert, welches zu Fuße dienenwollte, war verpflichtet, sich einen Panzer, eine Bickclhaube, Behcnk undBlcchhandschuhe anzuschaffen *). Auch gleichförmige Kleidung der Kriegerwar nicht unbekannt, doch keineswegs gewöhnlich. So trugen die imJahre 1365 der Stadt Basel gegen die Schaaren Cervola's zu Hülfegesandten 1500 Berner weiße, mit schwarzen Bären bezeichnete Waffen-röcke. Häufiger war die Anwendung von Feldzeichen zur Wicdererkennungim Gedränge der Schlacht und bei nächtlichen Ueberfällen. Seit denKreuzzügen pflegte man besonders das Kreuz hiezu zu gebrauchen. Inder Schlacht von Laupen trugen die Berner mit ihren Hülfsvölkcrn zurAuszeichnung ein weißes Kreuz in einem rothen Schilde, welches weißeKreuz dann auch in der Folge das Feldzeichen der Eidgenossen blieb.Vermuthlich nach dem Siege bei Laupen hatten die Berner den weißenMittelstreifen ihres Banners in einen goldenen verwandelt, wie er aufdem Zuge nach Basel geschildert ist. Das Banner wurde wie ein Heilig-thum betrachtet; die Schande seines Verlustes konnte nur durch die glän-zendsten Waffenthaten ausgelöscht werden. Als der Vcnner Wcndschazauf dem von ihm unglücklich geführten Zuge das Banner gerettet hatte,glaubte er sein Leben genug bezahlt. Zur Aufmunterung sowohl als zurBelustigung und Erholung der Krieger diente eine feurige, lärmende Feld-musik. Der schmetternde Schall der nämlichen Trompeten belebte die

*) Verordnung vom Ostermontag 1387. Soloth Wochenbl. Jahrg. 1832,S. «57.