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Achter Band.
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Vierzehntes Kapitel. Kaiser Joseph II. 337

Hiernächst legte Joseph an die Verbesserung der gesummtenPolizei- und Rechtsgesezgebung die sorgsame und uner-müdete Hand. Zwar war ihm nicht gegeben, hierin die Vollkom-menheit zu erreichen. Die Grundsäze waren noch schwankend,die Erfahrung zu wenig befragt, die Hast des Vollendens zu groß.Manches kaum Gebaute mußte daher wieder niedergerissen werden,weil üble Erfolge oder Schwierigkeiten der Ausführung was an-deres riechen, und solche Unstätigkeit schadete dem Ansehen auchdesjenigen, welches stehen blieb. Dennoch schritt die östreichischeGesezgebung jener der meisten andern Länder voran, und dieCivil-und die Criminal- Gerichtsordnung (nicht also das Gescz-buch) erschienen als würdige Früchte einer erleuchteten Zeit.

Doch auch früher hatte Oestreich sparsame, den Staatshaus-halt sorgfältig ordnende, in mehreren Zweigen der Gesezgebungverdienstvoll arbeitende Fürsten gehabt. Was aber Joseph II.theils vor den Meisten seines Hauses, theils vor Allen aus-zeichnet, das war seine Liebe zur Aufklärung, seine duldsameGesinnung und sein dem Bürger und Bauer gegen die An-maßungen und Privilegien der höheru Stände zugewendeter Schuz.

' Seit Marimilians II. Tod lag die Ungunst der Regierung,ja meist schwerer Druck über den «katholischen UnterthanenOestreichs. Auf den katholischen aber lastete mönchischer Geistes-zwang und römische Besteurnng. Gegen beide Uebel erhob sichJoseph eifrig und standhaft. Den Akatholiken, insbesondere denProtestanten und nicht unirten Griechen, ward freie Religions-übung verliehen, unter nur geringer, durch die Verhältnisse gebo-tener Beschränkung. Belehrung und Geseze sollten der wechselsei-tigen Anfeindung der kirchlichen Parteien steuern." Auch auf dieJuden fiel des Landesvaters liebender Blick. Er nahm sie inSchuz gegen die Unbilden barbarischer Geseze und noch mehr bar-barischer Volks - Vorurthcile und Uebungen. Weife Verordnungenbezweckten die Heranziehung der Kinder Moses zu einheimischerbürgerlicher Sitte. Das schöne Beispiel seiner Duldung erweckteweit und breit, zumal in den teutschen Landen, einen ähnlichenGeist; gleichgesinnte Fürsten, selbst auf bischöflichen Stühlen,eiferten ihm rühmlichst nach. In Salzburg, woselbst vor nicht

». Rotteck Gesch. Lr Bd. 22