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Sekingischeu Partey mißtrauisch war, ^ zu verschiedenen Bedin-gungen angehalten, zu welchen die Eidsgcnosscn sich nicht ver-pflichteten; z. B. sich mit niemanden ohne Einwilligung derEidsgenossen zu verbünden. Diese letztem sind nicht verpflichtet,den Glarnern Hülfe zu leisten, wenn sie die Gefahr nicht fürdringend halten. Sie behalten sich vor, Veränderungen im Bundevorzunehmen. Wenn jemand aus den Landleuten von GlaruSgeheime Anschläge eingehen sollte, aus welchen Nachtheil für dieEidsgenossen entstehen, dessen Leib und Gut sind denselben ver-fallen, u. s. f. In diesem DundeSbriefe wird nicht nur Brun,sondern auch Johann von Attinghausen, Landammann zu Uri,der in seinem Lande und bey den Eidsgenossen in hohem Anse-hen stand, persönlich angeführt, indeß die Nahmen anderer Lan-deSvorsteher in demselben nicht erscheinen. 1450, nach demalten Zürich - Kriege wurde der Warner - Bund auf gleichere Be-dingungen verändert und den Glarnern bewilligt, sich auch mitBern, Luzern und Aug zu verbinden.
Im Juli belagerte Herzog Albrecht, von vielen Fürsten,Herren und Städten, unter welchen auch Bern und Solothurnsich befanden, unterstützt, mit einem großen Heere zum zweytenMahle Zürich, welches von den Waldstätten Hülfe erhielt, in-deß GlaruS und Aug angewiesen wurden, sich selbst zu bewachen.Nach vielen lebhaften Gefechten bewirkte am 6 August der Chur-fürst von Brandenburg einen Stillstand. Der Herzog hob schnelldie Belagerung auf, und am 1 September ward der Friede da-hin geschlossen, daß Zürich und Luzern landsäßige AngehörigedeS Herzoges nicht zu Bürgern annehmen, Luzern, Schwyz,Unterwaldeii die Rechte, Gülten und Nutzungen des Herzoges,wie von Alters her anerkennen, Aug und GlaruS ihm wiederdienen und gehorsam seyn sollten, u. s. f. Am 6 März 1353schloß auch Bern einen ewigen Bund mit den III Ländern, dochmit einigen Abweichungen von den andern eidsgenvffischen Bun-deSbriesen. Man verspricht sich unter gewissen Umständen einenSold. Den gemeinen Mann wählen die Berncr aus 16 vorge-