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Erster Band.
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len sich darin, daß sie in den Verirrungen ihres Herren »ochweiter vorschritten und Hohn mit Druck verbanden. Cuno ver-weigerte die Bestätigung hergebrachter Freyheiten und das B«-gehren, Beamte aus den Landleuten selbst zu wählen, vermehrtedie Steuern und Jolle, und übte die Rechte der Leibeigenschaftauf die härteste Weise aus. Ein Leichnam wurde auSgegrabenund seiner Bekleidung beraubt, um die Forderungen des Todten-falleS zu befriedigen. Reißende große Hunde wurden gegen die-jenigen abgerichtet, welch« bey der Jollstätte an der Schwendivorüber gingen. Nicht nur der freye Jug (Veränderung desWohnsitzes), sondern auch die Freyheit der Heirathen wurdengehemmt. Endlich vereinigten sich die IV Ländchen, denen dasBeyspiel der EibSgenoffen nicht verborgen geblieben war, iwo.Doch wurde die Gährung ru^h durch »»parteyische Herren undStädte vermittelt. Durch Versuch«, sich an den Beförderernder Gährung zu rächen, vereitelten der Abt und seine Beamtendie kaum bewirkte Versöhnung. Härt« führt zu neuen Bedrückun-gen; und im Januar 1W1 verbanden die IV Ländchen, Tro-gen, Herisau, u. s. f. sich auch mit der schon früher vom Abtegereizten Stadt St. Gallen, welche zwar im Besitze mancherFreyheiten, doch in vielem noch dem Kloster verpflichtet war.Sie verjagten die fürstlichen Amtleute und verweigerten den Ge-horsam. Constanz und fünf andere Reichsstädte, mit welchensowohl der Abt als die Stadt sich kurz vorher verbündet hatten,lösten den Bund der St. Galler mit den Bergleuten wieder auf.Als die Gemeinen von Appenzrll bemerkten, daß gewaltsameMaßregeln gegen sie zubereitet werden, beschwuren sie alle, am« November 1402, eine feste Vereinigung. Ihren Vorschlag,die EibSgenoffen als Schkedrichter anzuerkennen, schlug der Abtaus, wie sie selbst das Richteramt der Reichsstädte. Siesuchten nun die Verbindung der EibSgenoffen. Doch mit dieSchwyzrr entsprachen und schloffen mit ihnen ein Landrecht. Festerverband sich jetzt der Abt mit den Schwäbischen Städten, durchdiese mit den St. Gallern, aus deren Vorsteher der fürstliche