Band 
Erster Band.
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icllkr beynahe in die Elaste der auch durch Burg- oder Lanl-rrchte verpflichteten Angehörigen der Eidsgenossen setzte. Sie»"pflichteten sich, der Mahnung der Eidsgenossen nachzufolgen,»hne ihr Wissen keinen Krieg anzufangen, denselben in ihrenKriegen in eigenen Kosten Hülfe zu leisten, hingegen die Hiilfs-völker, welche die Eidsgenossen ihnen bewilligen würden, täglichmit 4 Kreuzplaphart zu besolden; eidsgenöffische Bothen, welcheiu ihnen kommen würden, zu bezahlen; in Misshelligkciten derEidsgenossen sich nicht zu mischen, u. s. f. Die Eidsgenossenhingegen behalten sich vor, die Bundesartikel zu vermehren oderöu vermindern.

Ungeachtet daS Benehmen der Schwyzer im Appenzeller-Kriege, die Raufereyen an der Züricherischen Grenze, die Hülfe,welche den Basiern war geleistet worden, nicht geeignet waren,die Freundschaft zu befestigen, so hatten bey Herzog Friedrichund seinen Rathen die neuesten Ereignisse und, wie man glaubte,da» Besorgm'ss, viele seiner vorländischen Unterthanen möchten beymAuebruche eines neuen Krieges ihm keine zuverlässige Hülfe ge-währen, den Wunsch hervor gebracht, den Waffenstillstand auf'ine längere Dauer auszudehnen. Die Eidsgenossen gingen die-sen neuen Anträgen nur langsam entgegen. Der Herzog mussteöu verschiedenen Einräumungen sich verstehen, und endlich kam,den 28 May 1412, zu Baden eine neue Verlängerung auf 5aJahre mit Zürich, Bern, Solothurn, Luzern, Uri, Schwyz,Unterwalden, Zug und Glarus, welche auch für die Appenzellersich verbindlich machen, zu Stande. Der Herzog entsagte sei-nen Ansprüchen auf die March, welche in dem kaiserlichen Aus-spruche zu Constanz <4o8 ausdrücklich waren vorbehalten worden.Die eidsgenössischen Städte und Waldstätte und die Ihrigen(diejenigen, welche während der letzten Jahre in Burgrechtewaren aufgenommen worden) sollen bey ihren Lehen und Pfand-schasten bleiben. Den Glarnern werden die Rückstände und die»orbehaltenc Steuer wäbrend dieses Stillstandes nachgelassen.Man verspricht, keine neuen Zölle z» errichten, sichert sich Zusuh