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Erster Band.
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u. s. f. behielten die Luzerner unter stetem Widersprüche derEidSgenossen noch lo Jahre allein. 1)27 wurde den Bernern,und während deS alten Jürichkrieges auch den Urnern der Zu-tritt zur Beherrschung Badens bewilligt. In diejenige derfreyen Aemter trat Uri nach dem Kappeler-, Bern nach demToggenburgerkriege ein.

So begannen diesseits der Alpen, denn jenseits de- Gott-. hardS waren schon zwey ähnliche Beyspiele vorhanden, die ge-meinen Herrschaften. Waren die EidSgenossen bereits von derbesseren Staatsklugheit ihrer Vater, welche Glarus und Zug zuBundesgenossen aufgenommen hatten, abgewichen, wollten sielieber gleichgültige Unterthanen als Mitbrüder und durch Antheilan der Freyheit begeisterte Mitstreiter haben: so mochte in jenemZeitpunkte diese abwechselnde Beherrschung den Eroberten selbstweniger zuwider seyn, als eine Zerstückelung von Gegenden, dieeinen Gericht-bezirk bildeten. Das Amt Meyenberg wollte bey

der Streitigkeit der Luzerner und der EidSgenossen über denBesitz desselben, zu Handen der lehtevn, nicht der erstem erobertworden seyn. Vielleicht trugen die Mißverhältnisse LuzernS mitden Entlibuchern, u. s. f. auch zu dieser Stimmung bey. Angrobe Mißbrauche in der Verwaltung war damahls noch nichtzu denken. Man übte Oberherrschaft in einem sehr milden, dieKraft und Selbstständigkeit des Volkes schonenden Sinne aus.Bremgarten behielt ein kleine- Gebieth (das Kelleramt) unterZürichs Landeshoheit, wie vorher unter der Oesterreichischen.Noch 1 urtheilten im Nahmen des Kaisers der Schultheißund da- Gericht zu Bremgarten über eine Streitigkeit der zuMuri, Hermatsweil, u. s. f. regierenden EidSgenossen (*) unddortiger Gefällbesitzer. Baden und Bremgarten erscheinen 1428auf dem Tage zu Zug als Richter zwischen dem Grafen von

(") Es ist nicht zu übersehen, daß der damahlige ZllricherischeVogt zu Muri nur im Nahmen von Zürich, Schwyz, Unterwal-ben, Zug und GlaruS vor dem Richter zu Bremgarten auftritt.