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Toggcnburg, den Zürichern und Glarnern. — So konnten diegemeinschaftlichen Besitzungen ein Band werden, welches dieEidsgenossen naher an einander knüpfte. Nichts desto wenigerwerden die nachherigen Mißbrauche in der Verwaltung der ge-meinen Herrschaften, die politische Unbedeutsamkeit, zu welcherdas Volk derselben herab gewürdigt wurde, und der moralischeSchaden desselben warnende Beyspiele der Folgen solcher Abwei-chungen von bessern Grundsätzen bleiben.
Sigmund, dessen Ansichten immer von den Eindrücken undBedürfnissen deS Augenblickes bestimmt wurden, schmeicheltesich, den alten Papst Eenedikt XHI, der in Spanien seinen Sitzhatte, selbst zur Abdankung zu bewegen. Vor seiner Abreiseverlangte er von den Eidsgenossen zu deS Reiches Handen dieAbtretung ihrer Eroberungen; doch überließ er bald den Bernerndie ihrigen für 5000 Rheinische Gulden, später die andern Er-oberungen um 4500 Gulden den Zürichern, welche in der Ver-legenheit der übrigen das Geld vorschössen, dennoch aber nichtnur unbedingt die bereits gemachte Vcrtheilung ehrten, sondernauch die Vogtey zu Baden, welche sie angekauft hatten, mitden Eroberungen vereinigten. Bey den kaiserlichen Ueberlassungenwar beygefügt, daß diese Verpfändungen nur mit Zustimmung derInhaber, einzig zu Handen des Reiches, und die letztere nur um11,000 Rheinische Gulden gelöst werden können. — Im Friedenmit dem Kaiser, 1448 , entsagte auch der Herzog, wie wohl un-gerne, seinen bisherigen Besitzungen. Der Kaiser behielt gegendenselben sich ausdrücklich vor, was die Eidsgenossen inne haben,so wie auch die Begnadigungen und Befceyungen, welche er er-theilt habe. Durch diese Bedingung bekamen auch die frühern,durch kaiserliche Bestätigung bekräftigten Erwerbungen der EidSge-"offen eine neue Gewährleistung. Friedrich erhielt wegen seinerVerluste den Beynahmen „mit der leeren Tasche", obgleich erlange nachher im Besitze von Reichthümern starb. Die Berner er-hielten für sich von dem Kaiser große Befceyungen. Die Schwy-L", Unterwaldner, u. s. s. die Bestätigung ihrer Rechte; GlaruS