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Erster Band.
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sondere, vor Oesterreich, 142'l, die Verbindung zu TrunS, dieGrundlage des grauen Bundes und jener nachhcrigen größern Ver-einigung der III Bunde. Nur aus dem innern Gefühle des Be-dürfnisses eines kräftigen Zusammenwirkens konnte dieses seltsameEinverständniß geistlicher und weltlicher, mit zwingherrlicherGewalt versehener Herren und freyer Männer hervor gehen.

Den C'idSgeuossen fehlte es nicht an Anlässen gemeinschaft-licher Wirksamkeit. Als die Appcuzeller auf verschiedene Anfor-derungen des Abts Heinrich V zu St. Gallen zuerst jede Ant-wort verweigerten, endlich nur das Richteramt ihrer verbündetenEidSgeuoffen anerkannten und der Abt es nicht wagte, sse vorden Reichsgerichten zu belangen, so entschieden jene VII StädteUnd Länder zu Lnzern am 6 May i'>2i. DaS Landrecht mitden Eidsgenossen und die Gerichts der Appenzeller iu ihrem Landesollen verbleiben; dem Abte hingegen seine Güter, ZchentenHindZinsen; doch soll aus denselben der Auswand des Gottesdienstesbestritten werden. Er erhält 55 Mark Silber jährlich unverän-derlich für die ReichSsteuer, u. s. f. 1,25 vereinigten sich ebendieselben Vlt Städte und Länder auf 5a Jahre für eine neueMünze, welche Zürich und Luzern ausprägen sollen, weil siehiezu befreyet seyen. — Doch eines der wichtigsten Ereignissedieses Zeitalters bleibt durch seine Folgen die nähere AusschließungBerns an die Gesammtheit und da« System der östlichen Bun-desglieder , da eS bisher zwar der Eidögenosse einzelner von ihnen,oft auch Thcilnehmer an den allgemeinen Angelegenheiten dersel-ben gewesen war, dennoch aber in seiner entfernter« Stellung,von eigenen Bundes- und Schutzgenossen umgeben, mehr alsEin Mähl ei» selbstständigcr Staat im Uechtlande werden zu wöl-ken geschienen hatte, der keiner LundeSverpflichtung gegen andereein entscheidendes Uebergewicht auf den Wagschalcn seines poli-tisschcn Benehmens zugestand. — Bern aus dieser eigenthüm-lichen Stellung näher an die Eidsgenossen zu ziehen, dientenseine Eroberungen im untern Aargau und die Theilnahme anden gemeinschaftlichen der übrigen Dunöcsglicdcr. Hiehcc gehört

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