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Luzern und Zug hielten, um nicht Zürich ganz bloß zu geben,,»it einer eutscheideudeu Antwort zurück. Ungeachtet einer Auf-forderung des Kaisers, an welchen Schwyz und Glarus sich ge-wendet hatten, gestattete ihnen Zürich keinen freyen Zutritt aufseinen Markt,
Immer mehr verwickelten sich die Verhältnisse. Um 1800Rheinische Gulden, welche Bern verschaffte, verpfändete GrasHeinrich das Sargansrrland an Schwyz und Glarus. Utzuachund ein Theil des ToggenburgS wollten den Erben nicht huldi<gen. Nun verpfändeten diese um 1000 Gulden die GrafschaftUtznach an Schwyz und Glarus; Wesen und Gastcr hatte» vomHerzoge auf unbestimmte Zeit die Herrschaft über sich selbst er-worben, und als Schwyz und Glarus, ohne deren GenehmigungcS geschehen war, eifersüchtig auf die Erwerbung wirklicher Ober-herrschaft dieß mißbilligten, endigte die Sache sich damit, daßder Herzog Windeck, mit Vorbehalt der Freyheiten desselben,um Sooo Gulden an Schwyz und Glarus verpfändete. — Zwi-schen Zürich und dem Herzoge wurde der Stillstand zu verschie-denen Mahlen verlängert. Er schlug seinen Gegner» die Kir-chenversammlung als Richter vor, welche seit 1431 zu Baselversammelt war, theils um zufolge der Beschlüsse der Constanzi-scheu Versammlung an der Kirchenverbefferuug zu arbeiten, theilsum die Böhmischen Religionsstreitigkeiten beyzulegen. Diese suchtezu vermitteln. Auch Albrecht ll vou Oesterreich, der 1-33 sei-nem Schwiegervater Sigmund im Reiche und aus seinen Thronenin Ungarn und Böhmen nachgefolgt war, machte ähnliche Ver-suche. Au Schwyz und GlarnS vermehrte sich die Erbitterungwegen der Hemmung der Zufuhr. Sie hinderte» die Ausfuhrde« Düngers und der sogeheißenen Streue. Eine Grenzstreitig-leit über den Hof Oberholz zwischen Grüningen und Utznach kamhinzu. Vergebens unterhandelten erneuerte Tagsatzungen. Zürich,im Gefühle erlittenen Unrechtes immer mehr zn heftigen Maß-regeln geneigt, both nun das Recht auf den Römischen König(Kaiser) an; dennoch befolgte «s dessen Befehl nicht, Schwyz