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Erster Band.
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und der vorder» Lande, mit Hinterlassung eines minderjährigenSohnes, Sigmund, seine Laufbahn vollendet. — Aus dem Tog-genburgischen Nachlasse iyurde das eigentliche Toggenburg denFreyherren Hildebrand und Petermann von Raron, der größereTheil des Brettigaues den Grafen von Tettnang und von Satz-Masox, Mayenfeld und Malans dem Wolfhard von Brandis zuTheil. Eingedenk der willkürlichen Bedrückungen des verstorbe-nen Grafen hatten die Einwohner gegen den neuen Herren sichin vertragsmäßige Verhältnisse gesetzt. Die Toggenburger be-haupteten viele Besetzungen, diejenige vor jeder willkürlichenVerhaftnehmung, das Recht, Richter aus ihrer Mitte zu haben,u. s. f. Den Brettigäuern wurde ihr Bund gewährleistet. Sehrmäßige Abgaben wurden unveränderlich festgesetzt, jede Willkürbeschränkt. Die Streitigkeiten des Herren und der Untergebenensollen freye Männer aus andern Gerichten entscheiden, u. s. f.So schritten auch die Nhätier mehr der Freyheit entgegen, underwarben durch ihre Verbindungen in der Folge die neue Be-nennung der Dündner.

Immer waren die bekümmerten unparteyischen Eidsgenossenaus Versöhnung bedacht. In der Tagsatzung zn Aug, im Früh-ling 1440, wollte Zürich zu keiner unbedingten Anerkennung deSei'dsgcnvffischen Rechts sich verstehen. Es erneuerte die Ausfuhr-verbothe; Schwyz und GlaruS dagegen die ihrigen auch fürHolz, Heu, u. s. f. Nun sperrte Zürich auch die Abfuhr vonGefällen der Klöster und Privaten jener Länder. Schwyz undGlaruS besetzten dagegen plötzlich das Sarganserland, wo diebisher anmaßlichen Anhänger Zürichs, weil Uebermuth gerne inVerzagtheit übergeht, ohne Widerstand sich unterwarfen und demBurgrechte mit dieser Stadt entsagten. Aufs neue mahntenbeyde Theile die Eidsgenossen. Zürich, immer zu viel auf un-sichere Hoffnungen und unbestimmte Aeußerungen vertrauend,glaubte, auf einzelne unter den Eidsgenossen sich verlassen zukönnen; um so viel mehr als diese die Verbindung der beydenLänder mit dem Grafen Heinrich von Werdcnberg - Sargans als