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Erster Band.
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und deßwegen zu Einsiedeln als der bundesmaßigen Mallstattzu erscheint». Ungeachtet ein großer Theil des Ziiricherischen ^^Gebiethes noch im Besitze der Eid-genossen war, lebten die Ge-fühle der alten Freundschaft von beyden Seiten wieder auf, undI5oo EidSgenossen kamen auf eine Einladung, 1447, zu einer Fast-nachtfeyer nach Zürich. Ob damahls, oder bey einem spätern ähn-lichen Anlasse, oder auch beyde Mahle einige Gewaltthätigkeitengegen Oesterreichischgesinnte, wahrscheinlich im Einverständnissemit den Freunden der EidSgenossen, vorgingen, ist nicht ohneWiderspruch. Dennoch dauerte eS noch lange, ehe man sich ganzeinverstehen konnte. Die eidsgenoffischen Schiedrichter näherte»sich zwar und die Streitfragen wurden vereinfacht. Auf dckZusammenkunft zu Cappel, den 8 April 1450, wurde Zürich seinverlorenes Gebieth, mit Ausnahme der Höfe, wieder zugesprochenund die gegenseitigen Entschädigungsforderungen aufgehoben!doch soll e« nicht übergeben werden, bis über den Oesterreich!- ischen Bund entschieden sey. Seine alten Verhältnisse gegen !WädenSweil wurden wieder hergestellt. Ein ausersehener Ob-mann, Jtal Hundbiß von Ravensburg, getraute sich nicht, denAuSspruch wegen des Oesterreichischen Bundes zu thun. End-lich ernannte der Rath von Ueberlingen aus vorgeschlagene»EidSgenossen den Schultheiß Heinrich von Bubenberg zu Bern-Dieser setzte eine neue Zusammenkunft nach Einsiedeln fest, be-stätigte den Ausspruch der eidsgenoffischen Schiedrichter, hobdadurch den Bund der Züricher mit Oesterreich auf und machteder langen inneren Uneinigkeit ein Ende, 13 Juli 1450.

Der Krieg der EidSgenossen mit Oesterreich und dem Adel er- ,losch, ohne durch einen förmlichen FriedenSvcrtrag beygelegtwerden.

Noch andere wichtige Ereignisse fallen in die Zeiten der llangwierigen Zwietracht der EidSgenossen., Ueber derselben ver-gaßen die Urner der Verhältnisse der nahen und wichtigen Thä^kam mittäglichen Fuße deS GotthardeS nicht. Zu Airolo u»bDelleuz war ihnen vertragsmäßiges Recht verweigert worden-