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Erster Band.
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freywillig dem herrschsüchtigen Nachbar diejenigen Länder, welche^ine bisherigen Feinde nur bedrohet hatten. Er verpfändete,H69, seine Länder am Nheine, die Grafschaft Pfirt, das Sund-gau, LreiSgau, den Schivarzwald, die IV Waldstädte um80,000 Gulden an Herzog Carl. Dagegen schloffen die EidS-genoffcn mit Bischof Hermann von Constanz einen Bund aufLebenszeit; auch mit den Grafen von Würtemberg- Mümpel-gard ein solches auf 10 Jahre.

Obgleich die EidSgenossen seit der Eroberung des Aargaue«in richtiger Erkenntniß ihres eigenen Wohles nicht fortgeschrittenwaren, sondern manche Stoffe unreiner Leidenschaften und ge-genseitigen Mißtrauens unter ihnen gährten, so hinderten dieStreitigkeiten einzelner Eundcöglieder dennoch das Zusammenwir-ken für größere, gemeinschaftliche Zwecke nicht. Ungeachtet derregisterartigen Kürze, in welcher die Abschiede der eben so häu-figen, al« schnell beendigten Tagsatzungen abgefaßt sind, findetman viele wichtige Verhandlungen in denselben. Ueber allge-meine Grundsätze suchte man sich einzuverstehen, z. D. über dieAnnahme Fremder zu Bürgern und Landleuten (*). — Noch1150 werden Baden, Lremgarteii und Mellingen als Reichs-städte anerkannt, doch nnt Vorbehalt derjenigen Rechte, welcheOesterreich besaß. 146o nennen die Eroberer des ThurgaueS dieFrauenfclder „liebe und getreue EidSgenossen", und schon ausdiesen Zeiten finden sich Rügen über die Verwaltung der gemei-nen Herrschaften.

Das Staatsrecht war noch in seiner Entwickelung. Zürichübte eine einleitende und ausschreibende Befugnis? aus; aber auchandere BnndeSglieder thaten dasselbe, und zwar nicht nur Bernund Luzern. An Schwyz z. B. wandte sich, der Papst

wegen der Türken und der Widersetzlichkeit des Herzog« vonMayland, Hülfe gegen dieselben zu leisten; und Schwyz schriebdeßwegen eine Tagsatznng nach Lnzern auö. 20 Jahre später

(°) Absch, von Luzern l-s68 aus St. Agnsfentag.