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leitete Bern beynahe ausschließlich die gemeinschaftlichen Angele-genheiten. — Die EidSgenoffen heißen in dem Bunde mit Frank-reich VVN 1422 „parles ligi« vereris ^lemünni« »lere"; Räthewird durch coosules, Landleute durch püciiotre gegeben. Auchdas Mayländische Capitulat gebraucht den Nahmen Iig->. Dieseither allgemein gewordene Benennung „Ort" findet sich bereitsin den Bundesbriefen mit Appenzell, St. Gallen und Schaf-hause», doch nur beyläufig; denn sich selbst nennen die BundeS-gliebcr immer noch Städte und Länder. Der Deutsche Text d«SMayländischen CapitulateS sagt zuerst „vm Orte."
Die Stellung der obrigkeitlichen Behörden erfuhr mancheSchwierigkeit. Den Genossen des vielfach aufgeregten Zeitaltersfiel es schwer, sich a» geregelte Ordnung und gesetzlichen Ge-horsam zu gewöhnen. Verbrechen und AuSbriiche roher Leiden-schaften waren häufig. Durch die Kriege, die Zuge in fremde»Sold wurde die Jugend nicht nur kühn, sondern auch ungebun-den. Die häufigen Frcyschießen übten zwar den Schützen; abersie und andere zahlreiche Zusammenkünfte beförderten die lockere,unstete Lebensweise, die Verschwendung und den Reiz, sich dieMittel dazu zu verschaffen.
Im Kirchlichen dauerte die Gährnng fort, für welche dasConcilium zu Constanz keine Aushülse gefunden hatte. Dasje-nige von Basel löste sich 1449 auf, ohne eine Kirchenverbessc-rung hervor zu bringen. Seine bloßen Versuche und der aufge-stellte Grundsatz, eine Kirchenversammlung sey über dem Papste,hatten es der Hierarchie verdächtig gemacht. Allgemein fühltenindeß die Denkenden unter den Geistlichen das Bedürfniß dersel-ben. Felix Hämmerlin (NüIIcolus), der unversöhnliche Feindaller Volksgewalt und Demokratie, der beständige Vertheidigerder Fürsten und deS AdelS, sprach, nach seiner Weise, eben so lantdavon, als die Anhänger Wiclefs und HusscnS. Das Volk derEidSgenossen ließ sich zwar oft durch Aberglauben und Täuschun-gen hinreißen, aber keine drückenden Bande auflegen. Beynahezur nähmlichen Zeit, als ringsumher, nahmentlich im BiSthume