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Erster Band.
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g^gcn, ein Vogteyrccht über die Abtey und die Besitzungen der-silbcu zu erwerben, 1455, widerstrebten nicht nur die Stadt^e,'l u„d die Landschaft, sondern auch die Appcnzellcr.

Das Ansehen der gesunkenen Abtcy suchte Ulrich Rösch(der rothe Uli), der schon als Jüngling die Leitung der Geschäfteund bald nachher die Abtswiirde erhielt, wieder empor zu brin-gen. Ihm gelang eS, die Grafschaft Loggenburg, 1468, um14,5oo Gulden von dem Freyherren Petermann von Naron ansich zu kaufen. Besorgt, unter die Oberherrschaft der Schwy-öer und Glarner zu kommen, befolgte ein Theil der Toggenbur-ger nur gezwungen das mit ihnen geschlossene Landrecht, undging leichtern Muthes unter die Oberherrschaft des neuengeistlichen Besitzers hinüber. Doch als dieser zu Befesti-gung seiner Herrschaft das Crblandrecht erneuerte, in wel-chem die beyden Länder sich verpflichteten, das Toggenburg indem Gehorsame der Abtey zu erhalten, durch den Kaiser sich be-sihnen ließ, von Zürich und Luzern die LoSzählung der Tog-genburgjschen Besitzungen auS den Verpflichtungen des Schirm-bundeS von 1451 erhielt, ließe» auch die wachsamen Toggenbur-g" ihre Freyheiten von dem neuen Herren bestätigen und glaub-en nunmehr selbst, in dem gefürchteten Landrcchte eine Schutz->vchr zu finden. Auf Jahrhunderte hinaus wurde indeß dieseErwerbung eine Quelle von Bedrückungen für die Toggenburgerund von Entzweyungen für die EidSgenosscn. — 1469 verkaufte

Raren auch Gaster und Utznach an Schwyz und Glarus um2äLo Rheinische Gulden, und so ging auch diese Verlandrechtungin Unterthänigkeit über.

Den Appenzellcrn war jeder Anlaß erivunscht, wo eine Be-setzung zu erkaufen, eine schützende Verbindung zu schließen war.Aber immer noch konnten sie an genaue Formen sich nicht gewöh-nen. Als sie, 1454, den Altnaucrn ihr Landrccht verliehen, riefdas Domcapitel zu Constanz nicht die Reichsgerichte, sonderndas Richteramt der EidSgenoffen an. Diese hoben das Landrechtuns, doch ohne daß andere Nachtheile die Altnaucr treffen durf-