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Erster Band.
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sintzung gegen ihn bey den Eidsgenossen finde. 1481 wurdedieser Vertrag in ein Schutzbündniß verwandelt, in welchem,ohne den Kaiser zu nennen, dennoch die Möglichkeit eines An-griffes von seiner Seite gegen den König deutlich und als eineBegünstigung der Türken bezeichnet war (*). In diesem Falleleisten die Eidsgenossen dem Könige freywillige Hülfe in seinemSolde.

Auch im Innern behielten sowohl die richtige Staatsklug-heit, als der Parteygeist ihre Wirkungskreise. Lern, welchesden Werth der Unabhängigkeit Freyburgs vielfach kennen ge-lernt hatte, unterstützte diese Stadt bey jedem Anlaße. Gegendie Uebernahme eines Theiles der Savoischen Schulde» erhieltsie, im August 1477, die LoSzählung von jeder Abhängigkeit vondiesem Herzogthume, und wenige Tage nachher wurde ein Bundzwischen Savoien, Lern und Freyburg geschloffen. Mit Schaf-hausen erneuerten die Lrte ihr Lündniß, 1479, ohne Schwie-rigkeiten ; aber durch das Bürgerrecht der drey Städte mit Frey-burg und Solothurn war das Mißtrauen der Länder gegen dieStädte noch mehr gereizt worden, gleich wie jene hingegen zubemerken glaubten, bey allen Zusammenkünften werden ihre Un-tergebenen durch das Volk der Länder aufgereizt. In wieder-hohlten Tagsatzungen, wo auch über die Verteilung der Beuteund die eroberten Herrschaften Murten, Granson und EchallenSgestritten wurde, drangen die Länder auf die Aufhebung deSBürgerrechtes. Von Luzern forderten sie dieselbe, weil der IVWaldstätte-Bund den Luzernen: nicht erlaube, ein neues Bünd-uiß ohne ihre Einwilligung zu schließen, ein gegenseitiges allge-meines Bürgerrecht aber einem Bündnisse gleich zu achten sey,und mahnten sie deßwegen. Endlich beschicken die IN LänderLuzern vor ein gemeinschaftliches Schiedgericht; doch die Stadtweigerte sich, diesen Richter anzunehmen, weil jene auf drey

') „Ob jemand in Deutscher Ration säße, der den chrislenlichenGlauben betrüben nwllce, u. s. f."