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Hen des beklagten Theiles gewählt. Man gestattet sich stehenKauf. Verbindungen gehen diesem Bunde nach. In
gemeinschaftlichen Kriegen soll keiner ohne den andern Friedewachen. Von wirklicher Hlllfleistung wird in diesen Bünden nicht
gesprochen.
Eine Gesandtschaft, welche die EidSgenoffen, außer Bern,<W Carl Vlii, jm Sommer 1197, schickten, ermähnte dieser, festwit ihm zusammen zu halten, und versprach Hülfe. Nach CarlsT°de sandte sein Nachfolger, Ludwig XII, bisheriger Herzog
OrleanS, 1'lW, den des Landes kundigen Bailli von Dijonwieder an die Eidsgenoffen, trug ihnen seine Freundschaft an,wch erhielt, als zwischen ihm und dem Kaiser der Krieg sich"neuerte, gegen die Verbothe der Obrigkeiten viele ReiSlaufer,indeß nur eine geringe Zahl dem Kaiser zulief, und dessen Heerbald nachher größten Theil« wieder verließ.
Erneuerte Aufforderungen des Kaisers an die Eidsgenoffen,Mann in den Sold des Reiches zu geben, seine Abmah-Uungei, gegen den Französischen Dienst und eine vierfache Ge-sandtschaft desselben blieben ohne Wirkung. Bern, welches demFranzösischen Abgeordneten zuerst das Geleit durch seine Land-schaft abschlug, war immer noch beharrlich dem Kaiser ergeben,Und bemühete sich, obgleich mit beschranktem Erfolge, das ReiS-saufcn »ach Frankreich aus seinem Gebiethe zu hindern. Nichtsdesto weniger machte es keinen Gebrauch von der Anerbiethungbes Kaisers, Neuenburg einlösen zu dürfen, als der MarkgrafPhilipp durch seine Werbungen für Frankreich des Kaisers Un-gnade auf sich gezogen hatte. Auch der Papst sollte das kaiser-s'che Ansehen gegen die Unbiegsamen unterstützen; allein als seinPbgeordneter zu Lindau Mahnungen erließ, welche denjenigen,die nicht aus Frankreich zurück kehren würden, den Kirchenbanndrohet«», appellirten die Eidsgenoffen an einen besser unterrich-.beten Papst und an eine Kirchenversammlung. Dem Churfürstenbwn Mainz, welcher ihren Gesandten sagt«: „Man wird eucheinen Herren geben," und als ReichS-Erzkanzler unter,Vorwei-