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Erster Band.
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drangen auf Genugthuung für erlittene Beschimpfungen undauf Vergütung der Kriegskosten. Der Kaiser begehrte, dieDüudner sollten sich unterwerfen, die EidSgenoffen ihm und demReiche Gehorsam schworen; dann möchten sie ihren Bund bey-behalten, wie die Schwaben den ihrigen. — Zuerst unterhan-delte man zu Baden, dann zu Schafhausen, endlich zu Basel.Die damahligen Verhandlungen hatte» die Form bürgerlicherRechtshandel. Die EidSgenoffen drohcten, dieselben abzubrechenund den Feldzug fortzusetzen, wenn nicht sie als Kläger anstre-bn könnten, wie dieß zu Schafhausen sey beschlossen worden.Sie erklärten, das mit dem Schwerte eroberte Landgericht imThurgau werden sie nicht abtreten; und im nähmlichen Sinneäußerten sich die Solothurner wegen Thierstein und Bären,>ndeß sie neue Strcifereyen ins Sundgau unternahmen, und dro-htte.i, die Tagl-istung zu verlassen.

Als in, August die Franzose» sich MaylandS bemächtigten,verhieß Visconti den EidSgenoffen das Landgericht; denn be-reits äußerten sich die innern Orte und Luzern wieder laut gegenden Frieden. Er wurde von beyden Theilen als Sckiedrichter.Zugenommen, und sprach den Frieden auf der zweyten Zusam-wenkunft in Basel im Nahmen seines Gebiethcrs aus, obgleichderselbe kurz borher als Flüchtling der feindlichen Uebermachth"te weichen müssen. Mit: „Wir Ludwig, u. s. f. Herzogv°n Mayland, u. s. f." beginnt das vom 22 Sept. datirte8riedensinstrume„t. I. Die sechs Gerichte im Brettiaau, welchebereits Oesterreich geschworen hatten, und diejenigen zwey,welche noch nicht schwuren, sollen Oesterreich schwören, dennochMit den Bündnern im Bunde bleiben. II- Die Streitigkeitenmit dem DiSthume Chur und der Grafschaft Tyrol entscheidetder Bischof von Augsburg. III. Alle Feindseligkeiten sind ohneEntschädigung abgethan. IV. Eroberungen werden den altenHerren zurück gegeben und die Einwohner für geleistete Huldi-gungen nicht bestraft. Thierstein und Bure» erhält Solothurnunter gewissen Vorbehalten; doch soll der Bischof von Basel