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ök" Jahre« die Lothen der Orte zu Tagleistungen und Unter-
handlungen.
du den unmittelbaren wichtigen Folgen de« Schwabenkrn-l>es fjjr hie Eidsgenoffen gehörte die Aufnahme der schon lange^freundeten Städte Basel und Schafhausen in den ewigen Bund.^^e^ch nach der Schlacht bey Dorneck hatte ein Theil der Ade-^chen Basel verlassen, und in Verbindung mit andern Benach-harten räuberische Feindseligkeiten gegen dortige Kaufleute auS-8">bt. verglich und trennte sich wieder. Im Friedens-
schlüsse wirkten die. Vorsteher au«, daß der Kaiser Basel unterWenigen Städte aufzählte, die er bey diesem Vertrage sichBundesgenossen vorbehielt; die Eidsgenoffen hingegen, daßkaiserliche Ungnade die Stadt wegen des VorgefallenenReffen soll. Sobald der Friede den Basiern Freyheit verschaffte,Machten sie den Schutz der Eidsgenoffen gegen die fortdauerndenBeeinträchtigungen und eine bleibende Anschließung an dieselben.Mehrere Tagsatzungen beschäftigten sich mit dieser Angelegen-Man empfand den Werth der Stadt sowohl in Zeiten de«^eges, als wegen der Zufuhr und des Handelsverkehres im Frie-da- Die Schwierigkeiten, welche die Länder, insbesondereIkarus und Zug machten, wurden beseitigt und am 9 Juni*50t hex Bund in Absicht auf Hülssleisiungen, den Obmann,a. in. weit günstiger als vorher mit Freyburg und Solothurn,danach aber nicht auf gegenseitig gleiche Bedingungen, ge-schlossen.
Die eidsgenössischen Bothen kamen zum feyerlichen Schwüres^st nach Basel, und alle Mannspersonen über 45 Jahre^schworen den Bund am 15 Juli. Die zehen Orte nahmen,">>e der im gedehntesten Canzeleystyle abgefaßte TundeSbrief sich"^druckt, die Stadt Basel, Land und Leute in ihrer EidSge-"°ksenschaft Pflicht, in ewige Bimdniß und Freundschaft und als°'°'ge Eidsgenoffen an. — Zu Geschäften, welckie die EidSge-""ssenschaft berühren, soll die Stadt Basel berufen werden, undein anderer Ort helfen rathen, u. s. f. Jeder soll dem an-