Band 
Erster Band.
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auf ähnlich« Auszeichnungen hoffen konnten, sich nichtdurch den Gedanken abhalten ließen, die Gemeinschaft mit densiemden Gesandten, den Beysitz auf den Tagen, den Einfluß aufdie Eidsgenossen einbüßen und dagegen den Tadel vieler Männer"fahren zu muffen, auf deren Worte sie bisher zu achten ge-lohnt waren; daß sie nicht durch daSBesorgniß erschüttert wurden,durch diese Neuerungen möchte auch in der Heimath manches schwie-rige und mühevolle Verhältniß für sie entstehen, ihre errungeneStellung gefährdet werden und in die politische Laufbahn man-ch" eintreten, dem dieß ohne solche Veränderungen nicht mög-lich gewesen wäre. Der Aürichrrische große Rath konnte leicht"»sehen, daß, so lange die Grundlage des Gebäudes der Hierar-chie unverändert bleiben würde, jede Verbesserung ungewiß undimmer von der Willkür einer ausländischen Macht abhängen werde.Er antwortete, nur aus dem Worte Gottes werde man sich an-ders belehren lassen, blieb fest, berichtete das Volk, wurde vondemselben in seinen Entschlüssen ermuntert, doch aber eingeladen,den Frieden mit den Eidsgenossen zu beobachten. Auf Pfingstenwurden mit festem Muthe die Proecffionen, Wallfahrten und dieBilder abgeschafft, die Reliquien, unter welche» man verschiedeneoffenbare Täuschungen entdeckte, begraben, das Abendmahl, 1525,"ach ^r Form der Einsetzung eingeführt, und der Kelch auchdr» Nichtgeistlichen dargereicht. Die Feyertage wurden zuerstauf 2v, dann auf die höher» Festtage beschrankt, den Bewvh-"ern der Kloster der Austritt gestattet und die Zurückbleibenden"hielten ihren fernern Unterhalt. Allmählig wurden die KlösterArmen-Anstalten, Hospitäler, öffentliche Schulen, Semina-u. dgl. verwandelt, ein groß»: Theil der übrige» Einkünfteö"r Besoldung der Prediger, Schullehrer, Armen-Unterstützun-Nn verwandt. Eben dieß geschah mit dem Frauenstifte und derProbstey, welche ihr« hohen und niedern Gerichte selbst dem Staate"hergaben; der Probstey blieben ihre sämmtlichen Einkünfte vor-H'halten, die Pfründen selbst aber mit Prediger und Gymnasial-Wellen verbunden oder für andere Zwecke -es Unterrichtes bestimmt.