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Güter ihren billigen Beytrag leisten. Die Bestimmungen desArtikel-BriefeS werden vorbehalten, u. s. f. — In einem zwey-en Artikel-Briefe, Montag nach St. Johann 1526, ward ne-ben Anderm verordnet: Kein Bischof zu Chur «der andere geist-liche Personen sollen eine weltliche Obrigkeit oder Beamtungenden Gerichten besetzen; auch sollen ihre Beamten zu keinerweltlichen Stelle gewählt werden. Wenn ein neuer Bischof zuwählen ist, soll das Capitel dieß mit dem Rathe des obern unduntern Bundes thun; auch andere geistliche Aemter und Pfrün-den sollen nur Landeskindern gegeben werden.
Während dieser Zeit hatten die ausländischen Einwirkungen'n den meisten eidsgenössischen Orten unverändert fortgedauert.3m August 1522 war Zürich, wo strengere Grundsätze sichwnner mehr befestigten, Reisläufer und Empfänger von Jahrgel-d"n bestraft wurden, durch neun Orte noch ein Mahl zur Theil-nahme am Bunde mit Frankreich aufgefordert worden. Bernhingegen war so sehr dem Französischen Systeme ergeben, daßGeld zu Bezahlung der Jahrgelder lieh. Auf einer Lands-gemeine hatte Schwyz, nicht ohne lebhaften Widerstand, beschloß-en, sich pom Französischen Bündnisse zu trennen, und wahrend25 Jahren sich der Jahrgclder und der L-ienste fremder Herrenöu enthalten. Auch Nidwalden schloß sich an dasselbe an. Zuder freyen Ueberzeugung eines großen Theiles der Landleutewachte bey Manchen auch die Rücksicht auf das Verboth derEinfuhr Schweizerischen Viehes hinzu gekommen seyn, welche«Franz Sforza, der an die Stelle seines gefangenen Bruders Ma-ximilian eingesetzte junge Herzog von Mayland, als eine Mäß-iget gegen die Anhänger Frankreichs erlassen hatte.
Bey den übrigen EidSgenossen hatten indeß viele Kriegslu-ii'ge die Erfahrungen der letzten Italienischen Feldzllge schon wie-d" vergessen. Zu dem Französischen Heere, welches im Sep-tember izZz unter Donnivet durch Piemont in Italien ein-fette, sti^u 6000 Schweizer und 4000 Bündner und Wal-iistr. x^r weil der Französische Feldherr, ein Günstling der