Band 
Erster Band.
Seite
376
JPEG-Download
 

376

demselben verwickelten Angehörigen 2noo Gulden bezahlen soll«,bann aber mit den übrigen IX Orten die Fehlbaren im Thnrga»bestrafen möge.

Um diese Zeit liessen Luzern und Aug auf die neulich vo»Zürich geschlagenen Münzen, zum Zeichen, dass Kirchensilb"dazu sey gebraucht worden, einen kleinen Kelch prägen. Belei-digt fand sich dadurch Zürich, tief gekränkt durch die Ausschlie-ßung von der Bundeserneuerung und durch öftere Zurücksetzunggen bey der Behandlung eidSgenöffischsr und gemeinherrschaft-licher Geschäfte. Mit Nachahmung des leidenschaftlichen Versah-rens anderer Orte wurde der Lanöweibel MarcuS Wehrst vo»Fraucnfeld, ein eifriger Gegner der neuen Lehre, als er denLandvogt von Untcrwaldeu durch Zürich begleitete, auf die An-klage von Verketzerungen und Verfolgungen gefangen gesetzt undam 5 May 1528 enthauptet.

Von den Bremgartnern forderten die V Orte, sie sollten di«Bibeln und neue Bücher nach Baden abliefern; allein Zürich undBern widersetzten sich. Als auch Bern dem Bürgerrechte derStädte Zürich und Constanz beytrat, Abgeordnete des Königs >Ferdinand bey den Eidsgenoffen die Verbindung der Constanze»als eine Störung des BaslerfriedenS erklärten und die Mehrheitderselbe^ die Züricher und Werner von dieser Verbindung ab-mahnte , behaupteten diese die Rechtmäßigkeit ihrer Verbindung,und schloffen am 25 Juni ein christliches Bürgerrecht, in wel-chem sie erklärten, die Versuche von acht Orten, die Ihrig«"von der Kirchenverbefferung abzulenken, und andere Maßregeln ^derselben nöthigen sie zu dieser Verbindung. Sie versprechen,einander gegen Angriffe zu beschirmen; in den gemeinen Herr-schaften die Mehrheit der Stimmen zu schützen, keine Predig"des göttlichen Wortes versagen oder mißhandeln, und keine An-gehörigen , welche die zwölf Artikel -es christlichen Glaubens be-kennen, von denselben verdrängen zu lassen. Alle Eidsgenoffen,welche der Kirchenverbefferung beytrcten, werde man in dies«Verbindung aufnehmen; und so sehr hielt man sich noch durch