Band 
Erster Band.
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sollen ihren Antheil an den empfangenen 25oo Kronen zurückerstatten. Da Schwyz den Jacob Schlosser (Kaiser) mit R«tisshabe richten lassen und 100 Kronen den Kindern bezahlt, so so^len diese von dem Abte zu Wettingen binnen Z Wochen zurückerstattet werden. Wenn Zürich an dem Brandschaden zu Blicken-storf und an den Beschädigungen der Kirchen einen Antheil hatte,so wird es dgfür gütlich Antwort geben. Die drey KirchenMenzingen, Nützen und Schönbrunn (*) wollen die Züricherwieder zieren, den Schaden ersetzen. Wenn Zürich und Augsich darüber nicht einverstehen können, so entscheiden die IV Wald-stätte. Ueber die Kosten, in welche Zürich die V Orte unbilli-ger Weise geführt, soll man suchen sich zu vertragen; wo nicht,so soll die Sache anS Recht gesetzt werden. 6) Künftighin stüman um Ansprüche sich des Rechtens begnügen, und die übrigenEidSgenossen sollen dem Rechtbegehrendem nach den Bünden dazuhelfen. 7) WaS niedergeworfen oder mit Haft belegt worden,soll erstattet, was die Hand verändert hat, nach Billigkeit ersehtwerden. 8) Auf Bitte der Züricher werden die Gefangenen los-gelassen. Einige, welche sie haben, werden ausgewechselt, s"*die übrigen wird eine Ranzion bezahlt; doch sollen denen vonZürich Alle am Leben ledig gelassen werden (**). Haß und Feind-schaft sollen abgethan und der Verkehr frey seyn. Zug siegelt^sür die V Orte, HanS Escher für Zürich, und am 17 zog sck"Banner traurig nach Hause.

Scharenwjise verließen auch Derner ihr Banner, welches a»>15 sich über seine Grenzen zurück zog und nur 800 Mann inBremgarten und Mellingen zurück ließ, welche bald abgerufen

(*) Der Ersah betrug aoc> Pfund.

(*') sleber die Zahl der sämmtlichen Gefangenen, welebe b>eV -Orte hatren, sagt der Weiss der Schwpzer an die Toggenbur-ger vom i November: „Wir wollen nit verhalten, daß ww boden 6oo Gfangnen hanl^"