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Erster Band.
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geordneten ermähnte, sich vom Glauben nicht abwendig zu ma-chen, und deren Benehmen die protestantischen Deutschen Fürstendurch Zuschriften lobten, erklärten, sie haben ihr NeligionSbe-kenntniß kund gemacht, können das ganz dem Papste untergeord-nete Concilium nicht als unparteyisch ansehen, seyen dagegen be-freit, sich demjenigen zu unterwerfen, was in einem freyenConcilium nach dem Worte Gottes werde beschlossen werden, undöie Katholischen fanden e« nicht nothwendig, sogleich Abgeord.

zu senden. Mit Unterbrechungen verzögerten sich die Ver-handlungen bi« in« achtzehnte Jahr, und der Römische Stuhl be-Erleb sie nur, wenn er seine« UebergewichteS sicher und mit demKaiser einverstanden war. Als der Deutsche Religionskrieg schon"47 die Verlegung desselben nach Bologna veranlaßt hatte,Julius in, 1551 , die Eidsgenossen einlud, Prälaten auf diewieder erneuerte Kirchenversammlung nach Trient zu senden und6 h zu erklären, ob sie dieselbe schützen und die Gegner derKirche bestrafen helfen wollen, zeigte Frankreich an, eS sey nurdarum zu thun, die Macht des Kaisers zu stärken; eS werdedas Concilium nicht besuchen. Nun äußerte Solothurn, wo derfranzösische Gesandte seinen Sitz hatte, sich auf dieselbe Weise,"ud die übrigen Orte waren nicht einig.

Einer erneuerten päpstlichen Aufforderung, 1562, entspra-

H-N die eibSgenöffischen Prälaten nur nach gepflogenen Berathun-gen zu Altorf, Weil und RapperSweil. Man sandte den AbtJoachim Einhorn von Einsiedeln und den Kanzler von St. Gal-6 ". Eine Einladung PiuS IV durch den Legaten lehnten diewangelischen Orte ab; die katholischen schickten den LandammannMelchior Luffi von Nidwalden. Durch das Ausbleiben der Pro-wanten war die Hoffnung, si- »ach Anerkennung des Conci-liums wieder der Römischen Kirche zu unterwerfen, vereitelt.^ verdammte nun diejenigen, welche ihre Lehren verwarfen,""d dieß trug zur Abfassung der Confession von 1566 al« ci-"" Rechtfertigung wesentlich bey. Manche Verbesserungen der^iseiplsi, waren auf demselben angenommen worden; aber «S