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terhandlung Unruhen, und unterm 13 Juni 1550 gab derK°n>gden Bündnern noch die Erklärung, sie sollen der nähmlichenRechte genießen wie die Cantone und angesehen werden wie dreyderselben, gleich diesen ihren Antheil an den HülfSgeldern haben,insbesondere an dem Geschütze und den Lanzen (Naicres). Wenndie Werbung 600» Mann übersteigt, erhalten sie ein besonderesRegiment, weil sie ein eigenes Land sind und verschiedene Spra-chen haben. — Selten errangen die Französischen Waffen be-deutende Vortheile ohne Mitwirkung der Schweizer. Die 1553auf die Grundlage des Bundes geschlossene Capitulation brachtmehr Regelmäßigkeit in die Bedingungen des Kriegsdienstes.
Der König ernennt einen Obersten, welcher den EidSgenoffeUangenehm ist. Der Sold ist auf 4 Kronen monathlich festge-setzt. Für außerordentliche Ergänzungen hält der König dieHauptleute schadlos. Die Cantone verpflichten die Ausreißer, ö"den Fahnen zurück zu kehren, u. s. f.
Als der König gegen Carl V den Krieg eröffnete, in das >untere Elsaß vorrückte, und die Oesterreichische Deamtung sich a»die Eidsgenossen wandte, erfuhren sie aufs neue die Wohlthätig-keit gemeinschaftlicher Maßregeln. Eine zahlreiche Gesandtschafttraf zu Andern bey dem Könige ein, forderte ihn auf, daS Elsaß-als die Kornkammer der Eidsgenossen, zu schonen, und er zagsich gegen Aweybrücken zurück. — Seiner Forderung, daß ma»einem Gesandten des GroßherzogS von Florenz weder eine Audic»)noch Aufenthalt gestatte, weil dieser der Krone Frankreich dc»Krieg erklärt habe, waren die Eidsgenossen selbstständig genug -nicht zu entsprechen. Eine nachgesuchte Werbung von 1 v,ooOMann, 1553, unterblieb, als die vom Kaiser bedrohete Neutra-lität Hochburgunds wieder gesichert war. Eine fruchtlose Unter-nehmung Frankreichs, welches sich mit Papst Julius IH verei-nigt hatte, gegen Neapel rieb eine große Anzahl der eidSge-nössischen Söldner auf, und in einer Niederlage bey Siena, 1555,büßten vor Andern die Bünöner ein. Bedeutend war auch