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Erster Band.
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schwör««. Nach der Erlöschuug der Grafen vo» Vallengin wie«Bern 1571 den Ankauf zweifelhafter Ansprüche ab, und als 1584Aiisprecher das Richteramt Bern« anriefen und die Einwoh-"" nicht ungeneigt waren, sich Bern zu unterwerfen, erhieltendiese die Anleitung, der Herzoginn von Longneville zu huldigen.

In Wallis hatte die Reformation sich verbreitet, und ganzeHahnen waren aus diesem Lande mit den Bernern zur Hülfe fürdie Hugenotten nach Frankreich gezogen. Nicht« desto wenigervergaßen der Bischof und der Lanöcath über der Sorge für da«^eligionsweseii dft Rechte der Landes nicht. 1560 versammeltei eine siebenörtische Gesandtschaft den Jehente» GomS, und bewirktede» Beschluß, daß die Defuchung deS Unterrichtes in nicht katho-lischen Orten verbothen, auch solche Bücher vertilgt werden sol-lea- Die siebenörtische» Bothen hörten nicht auf die Protestatio-»en deS Landrather gegen ihre eigenmächtigen Vorschütte, bisö" Aehenten Brieg eine Versammlung verweigerte und der Land-I ^th erklärte, die heimlichen Neformirten habe man bestraft, und^ s") nicht nöthig gewesen, eine solche treffliche (*) BothschaftLand zu schicken.

Von großem Eiufluffe auf die Volitik der EidSgenossen >va-während einer laugen Zeit die Folgen der Eroberungen Bernsan beyde» Ufer» des GenferseeS, welche von Savoien nicht ver-schmerzt ulid von den meisten EidSgenoffen als eine allzu bedeutende^ Vergrößerung der Bernischen Uebermacht angesehen wurden. Schon^ ->8 hatte der Herzog seine Lande von Bern zurück und zugleich^ Erneuerung deS Bunde« gefordert. 1557 geschah das Nahm-l'che geg^, Berli und Frehburg. Als der Herzog Emannel Phi-libert, bisheriger Spanischer Feldherr, durch den Frieden zuthaten» CambcesiS 1559 lvieder in den Besitz eines Theiles sei«"er Staateli eingesetzt wurde, wandte er sich an die EidSgeuos-erneuerte i56o mit deli V Orten und Solothurn den Bund

C) Trefflich war damahis eint gewöhnliche Benennung de,Abordnungen, «ine Art von Titel.