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den Schlachtsold wird die Erläuterung gegeben, daß, wenn nachdem Willen des Königs oder seiner Feldherren eine Schlacht ge-liefert und der Sieg erfochten wird, oder wenn die EidSgenossen,vom Feinde zum Schlagen genöthigt, siegen würden, so sollvor dem Abzüge derselbe ausbezahlt werden. Das Bündniß gehtallen, welche seit 1521 mit andern fremden Fürsten geschleift»- worden, vor. Zürich blieb auch dieß Mahl von dem Bunde zu-rück; Eern hingegen trat demselben nicht ohne Widerspruch einerMinderheit durch einen begünstigenden Beybrief noch vor demEnde des Jahres bey. Die Waatländischen Eroberungen erhal-ten durch denselben den Schutz und die HandelSfreyhciten desewigen Friedens. Bern ist nicht verpflichtet, zu einem Reli-gionskriege Volk zu bewilligen, u. f. f. — Es unterhandelte alseine Macht, nicht als eine Genossenschaft, welche nur Soldund kleine Vortheile sucht. Der Französische Abgeordnete kam1583 nach Lern, um vor dem großen Rathe den Bund zu be-schwören.
Die alten EidSgenossen waren auf den Papst, wie auf jedefremde Macht, auf die Geistlichen, als Untergebene und Werkzeugeeiner solchen, immer wachsam und eifersüchtig gewesen; jetzt stell-ten der gegenseitige ReligionSeifer und die seit dem Concilium ver-breiteten Begriffe von der Pflicht der Unterwürfigkeit unter dieMacht der Kirche einen Theil derselben ganz zur Verfügung dieserangenommenen geistlichen Oberherru, und wenn die Vortheile derVolksführersdabey ihreRechnung fanden, auch der durch den Clerusbegünstigten ausländischen Politik. Ausgezeichnet war um dieseZeit in geistlichen und weltlichen Dingen der Einfluß deS Cardi-nals Carl Borromäus. Schon im dreyundzwanzigsten Lebens-jahre zum ErzbiSthum Mayland und zur Cardinalswürde erho-ben, andächtig und von strenger Sittlichkeit fühlte er sichReformator des katholischen Clerus und des KirchenwesenS, i»weit sein Wirkungskreis reichte, berufen; aber von dem Geisteeiner Herrschenden Priestcrgewalt war er so durchdrungen, baßsogar die damahligen Obrigkeiten der katholischen Orte ihm kräf-