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Erster Band.
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der V Orte) u»d das Ausbleiben ihrer Hülfe ließ T«r» flil>halten, die Feindseligkeiten zu eröffnen. Auf dem Tage zu 2ia*den, 1585, blieben die Gesandten Savoiens und der V Orte vondiesen Unterhandlungen weg, indeß der Kurfürst von der Pstlzund der Pfalzgraf ßasimir, welcher seine Hülfe angebothen hat^,vor den Absichten Savoiens warnten. Wenn diese Umstände zuBern den Ausschlag für den Beytritt zum Bunde mit Frankreichgegeben hatten, so bewirkten sie von der andern Seite auch ^einem Theile der EidSgenoffen die Aufnahme der Maat in denSchirm des Bundes und ähnliche Gesinnungen für Genf. Aürich<Freyburg und Schafhausen thaten das erstere 1585. Jh^Beyspiele folgten Basel, Solothurn und Glarus. Verdient ei»Theil der Mittel, durch welche diese Aufnahme erreicht wurde,gerechten Tadel, so war hingegen der Entschluß selbst eindes eidsgenöffischen Gemeinsinnes über kleinliche Eifersucht. G^nfsBegehren, in ein Schuhbündniß aufgenommen zu werden, trugZürich den Zünften und der Landschaft vor, und nach der e>n°wüthigen Genehmigung wurde der Bund gemeinschaftlichBern und Genf beschworen. Die Genfer wurden verpflichtin Streitigkeiten mit Fremden die Bedingungen einzugehen,welche Zürich und Bern billig finden würden. Man behststsich vor, auch andere Orte dem Bündnisse beytreten zu lasst».Der Inhalt ihrer Bundesbriefe hinderte Basel, Schafhausen »"Appenzcll, dieß zu thun.

Die von Straßburg 158't nachgesuchte Aufnahme in öe»eidsgenöffischen Bund unterblieb wegen der Abneigung der >»e>.sten Orte, zu welcher noch eine Abmahnung des Kaisers h>»^kam; gleichwohl schloffen Zürich und Bern 1588 mit dieserein Dündniß, und sandten ihr 1592 Hülfe, als sie an dem Krstß^wegen der DischofSwahl Theil nahm. Mit dem Obern und de>»Gotteshausbunde beschworen die VI! alten Orte 1590,und Glarus überdieß mit den X Gerichten das Bündniß-

Eine bloße Privatstreitigkeit machte die Stadt MülM)»"st"ihrer Stellung als eines zugewandten Ortes zu den gesaminle»