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Eid-genossen verlustig, vermehrte die Zahl der Streitigkeiten die-str letztem, und der religiöse Partcygeist sprach in der Unglück»chrn Fehde sich unverkennbar au«. Matthias und Jakob Finnin«3er belangten einen Mirbürger wegen eine- unbedeutenden Wäld-chens vor einem benachbarten Herrschaft-Herrn. Die Obrigkeitgeboth ihnen, nachdem Stadtrechte, den Angesprochenen vor sei-"em heimathlichen Richter zu belangen. Jakob hatte auch dieVerordnungen wegen des Umgelde« übertreten. Beyde Bruderwurden wegen ihre« Ungehorsame« gestraft. Sie wandten sich"85 und 1586 an die VII katholischen Orte und Appenzell, undwachten Hoffnung, daß Mühlhausen vielleicht ivieder für die ka»tholische Religion gewonnen werden könnte. Indeß die evange-i'lchen Orte das Verfahren der Obrigkeit billigten, empfahlen diekatholischen und Appenzell die Entwichenen schriftlich. Al« nunLandammami Tanner von Uri und Seckelmeister Lühler vonSchwyz, jm Nahmen der katholischen Orte, zu Mühlhausen ein-trafen, sich für die Bestraften, und ihren Gehülfen, den DoetorSchreckenfuchs, verwandten und eine Versammlung der Bürgerloderten, der Rath dieß aber ablehnte, und die Empfohlenen,welche mit stolzer Zuversicht ihren Obern trotzten, verhaften ließ,ratfernten sich die Gesandten, ungeachtet der Rath st« zu besänf-tigen suchte.
Die IV evangelischen Orte und Glaru« bathen für Mühl-hausen;'ab« die erzürnten VII Orte und die katholischen Ma-gistrate, welche an der Spitze von Appenzell standen, benutzten"icht ungerne den Anlaß, den eidsgenössischen Bund eine« resor-wirten Gliede« zu entledigen. Sie erklärten daü Vorgegangene"iö eine Beschimpfung und gaben den Mühlhausern den Bunde«-ö«ef mit abgeschnittenen Siegeln heraus. Die evangelischen Ort«""b GlaniS vermittelten nun die Wiederaufnahme der Vertriebe-allein jetzt brachten diese die Bürger gegen die Obrigkeit""f, deren Verwaltung ohnehin nicht frey von Vorwürfen war,""d gaben ihr den Verlust be» eidsgenössischen Bündnisse« Schuld,^an legte den Stadtschreiber Schillingrr in Fesseln, zwang den