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Erster Band.
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Verboth sich versammelten und auch die ruhig Gebliebenen be-drohten. Dennoch wurde die Ruhe ohne fremde Hülfe wiederhergestellt, und der Rathsherr Andreas Nhf bewies dabey, wasdie mit Muth, Volksberedsamkeit und Offenheit verbundene Gei-stesgegenwart eines Mannes an der Spitze einer kleinen AnzahlBewaffneter bey innern Unruhen vermag. — Im Jahr 1599 ver-anlaßte eine Kriegssteuer Bewegungen in der Aüricherisehen Herr-schaft Grüningen und in den Seegegenden. Die Hinrichtungeines Anstifters und freundliche Belehrung der mißvergnügtenGemeinen stillten die Unruhe.

Am Schlüsse des Jahrhunderts erfuhr das eidsgenössffch*Staatsrecht und vornehmlich dasjenige der Appenzellec durch dwTrennung dieses Landes in zwey unabhängige Theile eine neueVeränderung, welche mehr durch ihre politische Merkwürdigkeitund ihre Wirkungen auf seine Bewohner, al« durch ihre Folgenauf den BundeSstaat sich auszeichnete. Au Appenzell und in des-sen Umgebungen, wo bisher der größere Theil derjenigen, weläffin öffentlichen Aemtern standen, gewohnt hatte, waren die Ka-tholischen weit die zahlreichern; über die äußern Nhoden hing^gen hatte sich mit geringern Ausnahmen die Reformation verbrei-tet. Durch die Nuntiatur und die Kapuziner waren die Ge»w-ther der Katholiken und ihrer Obrigkeit im Hauptflecken geg"'die Reformirtcn in Bewegung gesetzt worden. Einen Morda»-schlag auf 27 junge Männer, welche man auf 1588 auf dasRathhaus vorgeladen hatte, vereitelte ihre Standhaftigkeit unddie Vorsicht, daß sie unter ihren Manteln verborgene Ä-assi"mit sich gebracht hatten. Den Reformirten in GaiS wurde derfreye Gottesdienst untersagt. ES kam so weit, daß man ss^anzugreifen drohte, bis ein durch eidsgenössische Bothen gefehltsencr Vergleich für den Augenblick den Frieden herstellte: 1) 2"GlaubenSsachcn soll die Mehrheit der Gemeine entscheidenMan soll sich nicht schmähen. 3) Das Siecht gebrauchen,sich selbst Hülfe verschaffen. 4) Die Kapuziner sollen nicht »o"dem Staate, sondern durch freywillige Beyträge unterhalten werd«»'

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