republikanischen Sinnes folgten die nie ausbleibenden Strafen.Ungrrne hatte es die Spanische Partey gesehen/ daß die Hl Bündedie Verbindung mit den Vll Orten auch aus Bern ausdehnten,und am Zo August 1602 wirklich beschworen. Noch unangeneh-mer war es ihr, daß Spaniens Einfluß den Beytritt zum Fran-zösischen Bündnisse nicht zu hindern vermochte, und daß es die-ser Macht nicht einmahl gelang, einen Vorbehalt für May-land zu erhalten, oder «s wenigstens dahin zu bringen, daßFranzösischem Kriegsvolke der Durchpaß nicht bewilligt werde.
Da aber die Abgeordneten nicht so viel Geld von Paris zurückbrachten, als man erwartet hatte, gelang es der SpanischenPartey, die Französische hetz dem großen Haufen zu verdächti-gen. Schon lange waren die Bessern des Volkes über die Ver-kiiuflichkeit der Wahlstimmen, die Bestechlichkeit vieler Richter,die Erpressungen der Beamten in den welschen Herrschaften ent-rüstet, und die Geistlichkeit eiferte dagegen. Zwar gaben auchdieß Mahl Uebereilungen derjenigen, welche Abhülfe suchtest,und die Anwendung von Gewalt dem Unrechte den Schein desRechtes, und die guten Absichten, arteten in anarchisches Verfah-ren aus.
Um daS^steujahr 1603 versammelten sich Abgeordnete derHochgerichte des GotteshausbundeS, von bewaffneten Scharrnbegleitet, zu Chur. Ein Strafgericht sollte auch ältere Bestechun-gen untersuchen. Neid und Mißgunst dehnten die Anklage ohneUnterschied auf Reiche und Angesehene aus, welche auf unbe-kannte Weise zu größer«, Vermögen gelangt waren. Eine Ge-sandtschaft der evangelischen Orte und «ine andere im Nahmender EidSgenossrn warnten mit geringem Erfolge. Die Strafgel-der waren unzureichend für dir Bestreitung der Kosten des Straf-gerichtes, und eine neue eidgenössische Abordnung brachte es imApril dahin, daß diejenigen, welche seit 1585 in den welschenHerrschaften Deamtungen bekleidet hatten, sich zu Bezahlungeiner Geldsumme verstanden, dagegen von weitem Anforderungenlosgesprochen wurden. Eine sogehcißene Reformation über die