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Kaiser eine Abmahnung an die Tagsatzung erließ (*)- Nach Zü-richs Vorgänge willigte endlich auch Be n n ein Bündniß ein,und nachdem Venedig zuerst wegen der starken Forderungen bey-der Orte gezögert hatte, wurde dasselbe den 6 März 1615 be-schlossen. Venedig kann in Kriegszeiten 2 Regimenter, jedesvon 2100 Mann, das eine von Zürich, das andere von Bern,anwerben; zum wenigsten 2100 Mann. Die Stadt, welche denObersten hat, gibt 12oo, die andere 9oo. Sie werden wederauf dem Meere, noch zu Stürmen gebraucht. Während eigenerKriege sind die beyden Städte nicht verpflichtet, werben zu las-sen. Die Obersten ernennt Venedig mit Genehmigung ihrerObrigkeiten. Die beyden Städte wählen die Hauptleute. DieVerbündeten gestatten den Hülfsvölkern der andern Contrahentenden Durchzug (mit Vorbehalten). Feinden gibt man keinen Paß,sondern hält sie mit Gewalt zurück. Venedig zahlt jeder derStädte in ihren Kriegen monathlich 4000 Venetianische Dukaten,
(») So sehr hatte sich durch die Einwirkung einiger Männervon Einfluß die bisherige Stimmung verändert, daß man sich andie Tafeln der fremden Gesandten zudrängie. Die Geistlichkeit,deren Stillschweigen die VvlkSstimme als eine Gutheißung dieserneuen Erscheinungen ausdeutete, rügte nun dieselben in ihrerRechtsertigung gegen die Regierung» und warnte vor verdorbenenund dennoch prächtigen Leuten. — Vielen mißfiel schon der langeAufenthalt d«S Venetianische« Gesandten; aber noch stärker erhobsich die öffentliche Stimme, als die Rede davon war, auch derFranzösische Gesandte wünsche, in Zürich seine Residenz zu nehmen.Der Antistes Breitingrr und die Geistlichkeit erinnerten an die Ein-mischungen vieler fremden Gesandten, das daraus entstehende Pac«teywesen, innere Mißtrauen, die vermehrte Hingebung der Ma-gistratspersvnen, u. s. f. DaS zweydeutige Benehmen und dieVernachlässigung von Amtspflichten mehrerer damahliger Machtha-ber, denen die Bessern in dem Rathe nicht immer zu widerstehenvermochten, veranlaßten von Zeit zu Zeit die lauten Ermahnungenver Geistlichen.