507
Einwohner mögen ihre Beamten aus katholischen Dündnern undHerrsäiaftSleuten wählen; schlagen die Bündner nach dreymahli-gem Begehren die Bestätigung dieser Ernennung ab, so habensie ihr Recht auf drey Jahre, und thun sie dieß nach einer zwey-ten Wahl, auf ewig verwirkt. Die Vündner können die Urtheileder Behörden nicht verändern, u. s. f. Sie sollen sich eidlichverpflichten, diese Artikel immer zu beobachten, und jede Ver-änderung macht sie ihrer Rechte gänzlich verlustig. Die Königewerden die Herrschaftsleute strafen, wenn sie in Religionssachcnetwas verändern. Die Herrschaften bezahlen jährlich den Dünd-nern 25,000 Kronen. Die Festungen werden dem Papste ein-geräumt, und in der Folge sollen sie geschleift werden.
Noch einmahl erkannten die Diindnec die Folgen ihrer Ent-zweyung und den theuern Preis ausländischer Hülfe. Sie ver-einigten sich, stellten eine Centralbthörde auf, behaupteten ihrenEinfluß bey der Wiederbesetzung des erledigten bischöflichen Stuh-les durch einen Bündner, erklärten sich gegen den Vertrag vonMonzone und riefen die Hülfe der Eidsgenosftn an. In Elevenund Veltlin machten sie neue Anstrengungen; aber niemand un-terstützte sie. Die fremden Kriegsvölker verließen die Herrschaf-ten , und die päpstlichen, welche eingerückt waren, thaten, nach-dem die Festungen geschleift waren, dasselbe 1627. Ohne aufdie Bündner zu achten, stellten die Herrschaftsleute eine beson-dere Verwaltung auf und setzten sich mit der Spanischen Regie-rung zu Mayland in genaues Einverständniß.
Wiederhohlte Lündnerische Sendungen hatten in Frankreich,welches nur von den Vortheilen des Monzonischen Vertragessprach, nichts ausgewirkt. Als aber, 1628, Frankreich undSpanien sich wegen der Mantuanischen Erbfolge entzweyten,suchte jenes wieder mit Angelegenheit die Freundschaft der Dünd-ner, welche nun ihre Abneigung nicht zu überwältigen vermoch-ten und schon wieder auf Oesterreich zu vertrauen begannen.Indeß die EidSgenoffen, geschreckt durch die Anhäufung kaiser-licher Krieg-völker an ihren Grenzen, sich treue« Zusammenhat-