Band 
Erster Band.
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Verständnisse über Religiossachen endigten sich 1642 dadurch, daßdie Evangelischen die meisten ihrer verlorenen Kirchen wieder er-hielten. Ungeachtet der schrecklichen Erfahrungen von den Fol-gen innerer Entzweyungen erschütterte schon 1643 ein unrepubli-kanischer Zwist über Vorrechte den Bund der X Gerichte. DaSHochgericht DavoS hatte Bundessiegel, Banner und Archiv auf-bewahrt, auch den Landannnan» , Landschreiber und Landweibelgewählt. Weil es den übrigen neun Hochgerichten, welche aufdiese Vorzüge lüstern wurden, und behauptete», es hätte dasSiegel mißbraucht, nicht nachgeben wollte, schlössen sie DavoSvom Bunde aus. Endlich fand der Stadtschreiber Maser vonZürich, 1614, als Obmann einen Mittelweg, die Ansprüche derEinen auf Antheil an den Ehrcnstellen, und die Begierde derAndern, ein Vorrecht auszuüben, zu befriedigen.

Streitigkeiten aus kirchlichen Ursache» erneuerten sich immerin der EidSgcnossenschaft. Als 1635 der Abt von St. Gallenneue Bedrückungen im Toggenburg ausübte, heimliche Kund-schaften annahm, einige Prediger entsetzte, den Todtenfall vonandern forderte, die Freyheiten des Landes nicht beschwörenwollte, die Verwendungen der evangelischen Orte nichts aus-wirkten , Zürich hierauf die Gefalle des AbteS zu Stammheim inBeschlag nahm und die V Orte dagegen Beschwerde führten;verglich man sich endlich, vornehmlich durch Berns Bemühungen.1645 veranlaßten der Versuch des Abtes zu Fischingen, einenAltar in die Kirche von Lustorf zu setzen, und die Erbauungeiner evangelischen Kirche zu Utweilcn, bey welcher eine zerfalleneKapelle niedergerissen wurde, neue Reibungen; und dergleichengeschah noch mehr. Hier beklagten sich die Evangelischen überParteylichkeit und Erpressungen der fünförtischen Landvögte, überZurücksetzung in den Beamtungen, Devortheilung in den Kir-

den Tyroler. Währung für Lehen, Eigenthum und OberherrlichkeitloS. Er erklärte sie für freye Leute, stellte ihnen die Dccument«tu, und der Kaiser bestätigte die Verhandlungen.