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Brehsach mitzuwirken. Die Antwort war, wie schon früher:»Der Erbverein verpflichte dazu nicht"; und gegen eine an-dere kaiserliche Aufforderung, die Waldstädte wieder erobern zuhelfen, entschuldigte man sich mit der Neutralität. — Den Ve-netianern bewilligten 1648 Zürich 6, Bern 5 Fahnen zu 200Mann.
In Absicht auf Hochburgund wiederhohlten sich auch wäh-rend dieser Zeit die Ereigniffe der vorhergehenden. Im Glückeführten die Spanischen Statthalter eine hohe Sprache, und vonfremden Waffen gedrängt kamen sie den Eidsgenoffen entgegen.Im Jahr 1656 u. s. f. erfuhr diese Landschaft die feindselige Be-handlung der Herzogs Bernhard von Weimar und der Franzo-sen. Beym Einfalle des Herzogs von Longueville, 1658, Ver-hießen die Eidegenossen ihre Verwendung und die Bewilligungeines DurchzugeS Deutscher Hülfevolker; allein ungeachtet desSpanischen Capitulates von i§24 lehnten auch die katholischenOrte thätliche Hülfe ab, und die Verwendung bey Frankreichwar fruchtlos. 1642 erklärten sich einige, sie werden ihre Völ-ker aus Frankreich zurück berufen. Andere befahlen den Ihrigen,nicht gegen Hochburgund zu dienen, und schrieben an den Fran-zösischen Feldherrn; aber vergeblich waren die Verwendungen 1647.
Die Wiedertäufer beschäftigten oft die Regierungen und dieGeistlichkeit der reformirten Orte. Ueber herumreisende Aufwieg-ler drückt sich eine Züricherische Verordnung von 1601 also auS:»Diejenigen, so fromme Leut mit Leib und Gut auS dem Landführen, wird eine hohe Obrigkeit nicht um deßwillen, daß sieeiner Sect, sondern darum, daß sie die Unterthanen Meineid undaufrührisch machen, mit Leib und Lebenssirafe ansehen." DieWiedertäufer beriefen sich auf ihr eingezogenes Leben und stelltendiesem das freye mancher Geistlichen entgegen. Um so viel mehrhielten die Obrigkeiten auf ihren Polizcy- und Sitten-Mandaten *).
C) Ein hestigeS Erdbeben !-u Zürich am 8 September >6olveranlaßt, «in solche«.
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