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und des Vertrages von 16Z2 bleiben. Streitigkeiten über dieFrage, ob in gegebenen Fällen die gleichen Sätze auftreten,sollen auch durch gleiche Sätze entschieden werden. Bis zumAustrage der Sachen bleiben Executiouen und alle Thätlichkeiteneingestellt. 5 ) In Absicht auf den freyen Aug soll es beym Her-kommen bleiben, und den Obrigkeiten, welche nicht durch Verträgegegen andere verpflichtet sind, wird vorbehalten, hierüber nachBelieben zu handeln. — Dieser Friede soll keinem Theile an seinerReligion, Rechten, Bündnissen u. s. f. nachtheilig seyn.
Aürich und Bern ernannten zu Schiedrichtern den Bürger-meister Joh. Rudolf Weitstem von Basel, und weil derBürgermeister Aiegler von Schafhausen wegen seines hohen Altersdie Aufforderung nicht annahm, den Landammann Johann Rech-steiner von Appenzell der äußern Rhoden. Die V Orte schlugendem Rathe zu Freyburg zwey seiner Mitglieder vor, aus wel-chen dieser den Rathsherren Simon Petermann Meyer ernannte,und wählten zu diesem noch den Stadtschreiber Franz Hafnervon Solothurn. Die unparteyischen Orte versprachen, ohneRücksicht auf Religion dem Recht Begehrenden zu helfen unddie Epecution zu unterstützen. Die Schiedrichter hielten mehrereAusammenkünfte zu Ölten; beyde Theile forderten nicht nurihre Kriegskosten, sondern sie brachten mannigfaltige Klagen überdie Neligionsverhältniffe in den gemeinen Herrschaften , u. a. m.zur Sprache. Man suchte zu seiner Rechtfertigung und zurUnterstützung seiner Behauptungen viele Beyspiele der ältern
Selbst der Ausdruck Wunne - oder Wonnemonath könnte, über-einstimmend mit den wenig dichterischen altdeutschen Benennungender übrigen Monathe, ursprünglich nur denjenigen bezeichnet haben,in welchem die ersten Erzeugnisse des Jahres gewonnen wurden,aus dessen eigenthümlicher Anmuth der herrschende Sprachgebrauchhervor ging. — Die Lateinischen Schenkungsbriefe und andere Do-cumente drücken das Deutsche »mit Wunn und Weid" durch:«um xrali- er xascuir aus.