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Zweyter Band.
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des Verstorbenen,-die verwitwete Herzoginn von Nemours und,von ältern Verhältnissen her, der Markgraf von Baden-Durlach.Gegründet auf das alte Erbfolgrrecht der weiblichen Linie er-kannten hie Landstände die Herzoginn als ihre Fürstinn. Nunmachte her Prinz von Conti seine Forderung bey dem Parlamentezu Paris anhängig. Dieses entschied, am 1 Z December 1698,zu ^seinem Vortheile, und Ludwig XIV erklärte sich für ihn. Derentscheidende Zeitpunkt war vorhanden, ob Neuenburg von Frank-reich gqn) abhängig werden und dieser übermächtige Nachbar nochtiefer in die eidsgenöffifchen Verhältnisse eingreifen sollte. DieStände von Neuenburg riefen den Schutz der IV verburgrech-teten Orte an. Bern sprach sich sogleich für die Herzoginn aus,Luzern und Solothurn folgten diesem Beyspiele nach, indeß Frey-huxg sich noch nicht entscheiden wollte.

Auf die Bitte der Stadt Neuenburg legte Bern eine Besatzungvon 2oo Mann dahin. Mit einem zahlreichen Gefolge und vonvielen Schweizerischen Offizieren begleitet, traf am Zo Januar1699 der Prinz von Conti zu Neuenburg ein. Er ließ Geldauswerfen, wurde mit Ehrenbezeugungen empfangen; allein manverweigerte ihm die Wohnung im Schlosse. Der FranzösischeGesandte beschwerte sich über das Einrücken der Werner zuNcuenburg, und Französische Truppenabtheilungrn näherten sichder Bernrrscheu Grenze. Die IV Orte erneuerten ihre Conft-renzen. Mit kluger Mäßigung zog Bern seine Besatzung ausNeuenburg zurück', und die Stadt nahm 1 L 0 Maßn Lanömiliz«in. Der Prinz forderte, die IV Orte sollten einen Richteraufstellen, und drohte den Neuenburgern mit dem EinrückenFranzösischer Truppen. Allein Bern erklärte, man habe keinRecht, einen Richter über eine entschiedene Sache aufzusuchen,und zog sowohl im Waatlande, als in der Nähe der Hauptstadtmehrere looo Mann zusammen. Diesem der Vater würdige»Benehmen stimmte auch Luzern bey und versprach Bern seineHülse auf den Nothfall, und nun erklärte der Französische Ge-sandte, nach der Zurückziehung der Besatzung apS Neuenbiicz