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hundert Bürgern, welche sich vor dem Rathhause versammelthatten, sagte man, dieß sey aus Schonung geschehen, um in keineUntersuchung eintreten zu müssen. Der Rath zögerte, gab inEinigem nach, wollte aber nur mit Einschränkung eine allgemeineVersammlung bewilligen, weil er eine auffallende Hinneigung derBürgerschaft zu demokratischen Ansprüchen wahrnahm. Vonßürich und Bern bath er sich Abgeordnete aus, welche bald ein-trafen. Man bekämpfte sich in Flugschriften und Worten. Aus-führlich wurden die Grundsätze entwickelt, die höchste Gewaltgehe von der Gesammtheit aus, sie sey unverjährbar, die Obrig-keit hingegen nur als Stellvertreter und Werkzeug des Volkesanzusehen. Die Magistraten seyen nur die Ersten unter Gleichen.Nichts desto 'weniger empfahlen die Anführer der Repräsentantenihren Anhängern Mäßigung.
Die General-Versammlung, welche seit mehrern Menschen-altern nie zu solchen Zwecken war zusammen berufen worden,wurde am 5 May gehalten; allein man trennte sich über die Fra-gen, ob die Gesandten von Zürich und Bern derselben beywohnenkönnen, und ob noch vor den Verhandlungen der Bürgereidgeleistet werden müsse, so daß die Versammlung sich auflöste. —Bey einer folgenden, am 12 May, kamen wieder manche For-derungen zur Sprache, und es kostete Mühe, sie wieder aufzu-heben. Ungeachtet Viele von der Volkspartey zu derjenigen derRäthe übergegangen waren, wurde dennoch von dem großenRathe beschlossen, der allgemeinen Versammlung zur Annahmeoder Verwerfung vorzuschlagen: einen Ausschuß für die Prü-fung der Gesetze, eine periodische allgemeine Versammlung, eineVeränderung der Wahlform (nicht eine geheime Abstimmung) zuverordnen, so daß zwey Schreiber aus dem großen Rathe undzwey aus der Bürgerschaft ernannt werden sollen, und festzusetzen,daß höchstens drey Bruder, oder ein Vater und zwey Söhne,zugleich im großen Rathe sitzen können. In der Versammlungvom 26 forderte die Volkspartey, daß über die einzelnen Artikel /der Rath hingegen, daß über alle zugleich abgestimmt werde,