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Zweyter Band.
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zur Verbannung, setzte auf seinen Kopf 5 oo, auf seine leben-dige Einbringung 1000 Ducaten; die Verviertheilung sollte die-ser nachfolgen, sein Vermögen eingezogen, sein Hans nieder ge-rissen, eine Schmachsäule auf dessen Stätte errichtet werden;und wenn jemand durch seine Anreizung im Auslande benach-theiligt wurde, sollte derselbe sich an Masners Kindern und Er-ben entschädigen können. Nur die Schleifung des Hauses wurdeden Bitten seines Weibes nachgesehen.

Der Englische Geschäftsträger Manm'ng, welcher für Mas-nern sich verwandt hatte, war in der Nähe von Pfaffers, manvermuthete, durch Französischen Einfluß, angegriffen und mitzehn Wunden verletzt worden. — Oesterreich strafte nun dasVaterland seines leidenschaftlichen Anhängers, und sperrte Bun-den die Zufuhr. Maöuer hingegen, der seinem ParteygeisteAlles aufgeopfert hatte, sah sich vernachlässigt. Heimlich begaber sich nach Glarus. Von dem Französischen Gesandten aufge-spürt, mußte er eilends sich flüchten, und an den Folgen einesSturzes starb er aus fremdem Boden, am jenseitigen Ufer desRheins. Des Groß-Priors Freylassung und dessen Verheißun-gen halfen dem eingekerkerten Jünglinge nichts, und nur nach demFrieden erhielt derselbe endlich die Freyheit. — Nach MasnersTode stand Herkules von Salis, Masners Gegner und Verfol-ger, an der Spitze der Französischen Partey. Er vertheilte dieJahrgelder und bescheinigte die Sendungen, welche er dafür ausSolothurn empfing, nur durch die Anzeige, er habe das Musselinerhalten.

Durch den Tod Josephs I waren die Oesterreichischen Staatenund die Kaiserwürde seinem Bruder Carl, dem die SeemächteSpaniens Krone bestimmt hatten, zugefallen, dadurch der Zweckder großen Verbindung, die Vereinigung beyder Monarchienzu hindern, vereitelt, und Großbritanien schon im Begriffe, vonderselben zurück zu treten. Bereits erlaubte sich daher Frank-reich, welches jede selbstständige Aeußerung der Eidögenossen alseine Art von Auflehnung ansah, wieder eine gcbiethendere Sprache.