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Die Landsgemeine zu Schwyz erklärte sich gegen die neue Re-ligionsfrehheit im Toggenburg. Die Nunciatur, Weltgeistlicheund Capuziner wirkten gegen Stadlern. Man erzählte dem Volke,er wolle an Zürich die Mark verkaufen, und habe daselbst der'Rathssitzung beygewohnt. An der Spitze seiner Gegner stand dieFamilie Betschart. Der Mann, dessen kühne Anstrengungengegen solche gefährliche Gegner in der einheimischen Geschichteeine eben so seltene Erscheinung waren, als der Beyfall, den dasVolk von Schwyz ihm Jahre lang geschenkt hatte, wurde einge-zogen, und am 17 September als ein Meineidiger, Fälscher,Urheber des Toggenburger- Handels, Volksbetrieger und Aufruhr-stifter zum Schwerte verurtheilt; und noch Andere wurden gestraft.Stadler starb mit festem Muthe. Nachher fand es sich, daß seineOeconomie gänzlich zerrüttet war.
Von der Tagsatzung hatte der Abt Hülfe gegen die Toggen-burger gefordert. Man sprach von Vermittelung, konnte sichaber nicht vereinigen. Indeß die katholischen Orte und der Abtsich an den Kaiser wandten, suchten Zürich und Bern sich beyEngland, Preußen und bey dem Kaiser selbst, der an sie geschrie-ben hatte, über ihr Verfahren zu rechtfertigen (*), und im Tog-genburg erneuerten sich auf Ostern 1709 die Störungen desreformirten Gottesdienstes. Blut wurde vergossen, mehrere Ne-formirte verwundet und ein siebenzigjähriger Schulmeister zu Bo-den geschlagen, ein katholischer Pfarrer hingegen gebunden weg-geführt und der Küster getödtet. Von beyden Seiten reizte dieGeistlichkeit, und gleich wie der heftige Nuntius Caraccioli Alles
G) Der Kaiser zeigt an, er sey verpflichtet, seinen Lehen-mann, den Abt, wegen des Toggenburgischen Sieichslehens zu be-schützen . und erwarte, daß Niemand die Ungehorsamen unterstützenwerde. Das kaiserliche Schreiben war vom 22 September «708daiirt, wurde aber von dem Grafen Trautmannsdorf nicht eher alsam 7 Januar 1709 eingegeben, und hierauf am 16 März vonZürich und Bern beantwortet.