anwandte, um die katholischen Orte in Bewegung zusetzen, soerlaubte sich zu Zürich der befangene Antistes Klingler von derKanzel Anzüglichkeiten gegen das mäßigere Benehmen Berns,und immer mehr nahmen die Toggenburgischen Angelegenheiten dieGestalt einer Religionssache an.
Der Abt ließ das Schloß Jberg besetzen, dasjenige zuSchwarzenbach und die Klöster Magdenau und St. Johann mitVorräthen versehen. Sogleich schloffen die Toggenburger Jbergein und stellten vor St. Johann eine Wache auf. Die Tagsatzungermähnte beyde Theile, die Waffen abzulegen. Der Abt erbothsich Mediatoren von Luzern, Urk und Solothurn; die Toggen-burger von Zürich, Bern und Basel; und als diese keine Usber-einkunft ausmitteln konnten, schoben sie die Schuld davon sichgegenseitig zu, und die katholischen Orte ermähnten Zürich undBern zur Nachgiebigkeit, indem sie selbst aus der Reichslehen-barkeit des Toggenburges einen Grund dazu hernahmen. —^Zwischen der Züricherischen Munizipalstadt Stein und dem Land-vsgteyamte des ThurgaueS war über das Recht der Musterungen,u. a. m. in dem Stadtbezirke vor der Brücke am linken Rhein-ufer eine Streitigkeit entstanden. Der Landvogt Ackermann ausUnterwalden strafte die Stadt um 4000 Ducaten, und wolltediese Summe durch Execution beziehen; allein von Zürich unter-stützt, widersetzte sich Stein, zahlte nichts, verwarf die Thur-gauische Gerichtsbarkeit, und die Zahl der innern Zwiste erhielteinen neuen Beytrag. In seiner alten Landschaft ließ der Abtdas Volk sich in den Waffen üben; in das Wallgau ruckte einkaiserliches Kürassir-Regiment ein, und man verbreitete das Ge-rücht, dasselbe sey gegen die Toggenburger bestimmt. Doch bliebes bey dieser Erscheinung, sey es, daß sie zufällig war, daß dieFortdauer des Krieges mit Frankreich, die Vorstellungen derSeemächte und Preußens, oder eigene Ueberzeugung auf daskaiserliche Cabinet wirkten. Zürich hielt an der Grenze des Tog-genburges einige Mannschaft bereit. Die überwiegende Mehrheitder Toggenburger war zwar entschlossen, die errungenen Vortheile