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gebühre; sie hoffen, der Kaiser werde finden, daß, wenn ernst-liche Erinnerungen nöthig seyn sollten, diese an Andere, als ansie abzugeben seyen; seit mehr als dritthalb Jahrhunderten sey dasLöggenburg ein Mitglied der Eidsgenossenschaft, und frühereMißhelligkeiten, welche dieses Landes wegen entstanden, habennur die Eidsgenoffen vermittelt; die Toggenburger suchen nur,Neuerungen abzuwenden; sie (beyde Orte) haben immer den Erb-verein beobachtet und hoffen dessen Fortdauer; die Einnahme derSchlösser sey nur eine Maßregel der Sicherheit, u. s. f. — DerFranzösische Dothschafter ermähnte nachdrücklich zur Versöhnung,und hielt die katholischen Eidsgenoffen von näherer Anschließungan den Kaiser zurück. Für Zürich und Bern wirkten Preußen,die Seemächte, Hannover und Hessen auf die Reichsstände.
Immer größer wurden die Unordnungen im Toggenburg.Auch hier setzte man das Wohl des Ganzen wegen kleinlicher,besonderer Zwecke in Gefahr. Die Thurthaler wollten dasAppellakions-Gericht zu Lichtensteig nicht anerkennen, und dage-gen örtliche Freyheiten behaupten. Den Rüdlinger entsetzten sie,nöthigten den Nabholz, sich vor ihnen zu flüchten. Dieser Hin-gegen trat nun, nachdem er lange als bloßer Privatmann gehandelthatte, zuerst mit einem Patente, dann mit einem Creditive vonZürich auf. Zu Bern achtete man in Absicht auf das Toggenburgmehr auf ihn, als seit dem Tode des Bürgermeisters Escher kaumauf irgend eine Jüricherische Stimme. — Auf der Tagsatzung von1711 beklagten sich die Appenzeller von beyden Religionen überden Abt, er Habe ihre Aufforderung, den Bund mit Oesterreichaufzugeben, nicht einmahl beantwortet. Die reformirten Ortedrohetcn, nicht mehr neben ihm auf den Tagen zu sitzen; wenigachteten hierauf die katholischen, und der Aufhebung des Bundesmit Oesterreich wollten sie die Herstellung deö Abtes in seine Tog-genburgischen Rechte vorher gehen lassen.
Die seit vielen Jahren sich nachfolgenden Tagsatzungen, Con-ferenzen und Unterhandlungen hatten endlich die Mittel zur Aus-gleichung erschöpft. 1711 wurde wenig gemeineidsgenöffisch.