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Zweyter Band.
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Bewilligung von Zürich und Bern den, von Vielen schon langegewünschten Beschlag auf die Einkünfte des Abtes. Aus jedeWeise suchte dieser das Volk wieder an sich zu ziehen. Sehrviele Katholiken wurden immer unzufriedener über die neue Reli-giousfreyhcit der Reformirten, andere über die Landesvecwaltungselbst. An den Kirchthiiren ließ der Abt, an den Thürmen derLandrath Mandate anschlagen, worin man dem Volke verboth,der Gegenpartey zu gehorchen. Die Priester benutzten die Oster-zeit, um das Volk noch mehr aufzubringen. Am 4 April bewirkteeine attische Commission, welche nach Weil gekommen war, eineVereinigung und Unterwerfung der Mehrheit der GemeinenKirchberg, Lntisburg, Bütsweil, Jonsweil, Henau, Nieder-glatt und Magdenau. In einer stürmischen Versammlung ent-schied sich das ganz katholische Mosnang für die Sache des Log-genburges, weil der dortige Pfarrer derselben nicht abgeneigt war.Der Ausschuß ließ die Schlösser stärker besetzen, und das obereAmt aufbiethen. Entschlossener, als die reformirten, benahmensich- die katholischen Landesvorsteher. Germann schrieb demSchultheiß Dürler, er möchte den Nuntius bitten, die Geistlichenvon Anreizungen abzumahnen, weil man sonst nicht mehr imStande wäre, sie vor Mißhandlungen zu schützen; aber Dürlerlag schon krank, und von dem Briese wurde kein Gebrauch gemacht.Am 5 April bedrohte der Legat Caraccioli die drey katholischenGlieder des Ausschusses, Germann, Keller und Conrad Wirth,Schultheiß zu Lichtensteig, auch den Thomas Wirth, Stadt-schreiber daselbst, mit dem Bannes*), gegen welchen sie prote-

G) Die gedruckte Bekanntmachung sagt: „Da wir nicht ohneEntsetzen vernommen, daß katholische Leuth im Toggenburg. be-kanntiich die Herrn Rudolf Keller, u. s. s.< sich verlauten lassenweltliche und gewalkthätige Hand an geistliche Personen zu legen,welches aber das Gesetz des höchsten Gottes und unserer h. Kirche beyden schärfsten Pönen und der Strafe deS Bannes, selber sogar Kö-mgen und Fürsten, verbiethet, so werden alle Geistlichen aufgefordert,