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bische Untervogt und St. Gallische Rath Beat Anton Schnorfzu beweisen, baß die alte Landschaft und das Toggenburg alsNeichslchen zu betrachten, und der Abt als ein Fürst des Reichesimmer dessen Vasall geblieben sey. Zürich Habe selbst auf seineBefugnisse wegen des Toggenburges verzichtet (*), u. s. w. Am29 zeigte Trautmannsdorf aufs neue den Zürichern und Bernernan, der Abt sey zu keinem Vergleiche wegen des ReichslehensLoggenburg bevollmächtigt. Am 30 May wurde ein kaiserli-ches Commissions-Decret bey dem Reichstage zu Regensburg zurDictatur gebracht, in welchem die Toggenburger als Rebellen,das Verfahren der Züricher und Bcrner als eigennützig und ge-waltthätig geschildert, und Klage geführt wird, daß diese auchdie Bischöflich - Constanzischcn Besitzungen (**) im Tßurgau undBader-Gebieth besetzt und zurHusdigung angehalten habe. DerKaiser erwarte, daß kein Reichsstand das Benehmen der beydenCantone gut heißen, sondern dagegen zu Handhabung der Lehen-barkeit und der Gerechtsamen des Reiches das Gehörige mit ihrerkaiserlichen Majestät standhaft vorzukehren bedacht seyn werde.Dem Abte habe der Kaiser verbothen, mit den Toggenburgern undden beyden Cantonen sich einzulassen, dem Schwäbischen Kreise,vornehmlich dem Herzoge von Würtemherg, habe er aufgetragen,zu Vertheidigung der Reichsgrenzen das Nothwendige bestensvorzukehren. Am 4 Juni forderten die beyden kreisausschreiben-den Fürsten die Cantone Zürich und Bern auf, die Grenze zuschonen und den Streit gütlich beyzulegen. In einem besondernSchreiben both der Herzog dennoch seine nachbarlichen Dienstean; eben so Hessen-Cassel seine Verwendung am Wiener Hofe.Die Generalstaaten hatten bereits gegen die beyden Orte dasDesorgniß geäußert, der Krieg in der Schweiz möchte der Sacheder Allirten nachtheilig seyn; Preußen hatte die Einrückung eines
(*) Siehe Band l, Seite 22Z. Zelle >7.
(") Klingnau, Kaissrstuhl, Arbon, Bischofzell, u. s. f, wo derBischof herrschaftlich« Rechts, nicht die Landeshoheit besaß.